Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung

    Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung

    Beschreibung

    Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
    (Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)

    Voraussetzung

    • Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen

    Hinweise für Friesland: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Allgemeine Informationen

    Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

    Voraussetzung

    • Mindestalter bei Taxen und Mietwagen 21Jahre
    • Mindestalter bei Krankenkraftwagen 19 Jahre
    • Für Taxen Vorbesitz der Klasse B (in den letzten 5 Jahren mind. 2 Jahre)
    • Für Krankenkraftwagen Vorbesitz der Klasse B (in den letzten 5 Jahren mind. 1 Jahr)
    • Besitz des EU-Kartenführerscheines. Sollte dieser noch nicht vorliegen, siehe 
      „Umstellung eines alten Führerscheines".
    • Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen


    Allgemeine Informationen

    Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

    Voraussetzung

    • Mindestalter bei Taxen und Mietwagen 21Jahre
    • Mindestalter bei Krankenkraftwagen 19 Jahre
    • Für Taxen Vorbesitz der Klasse B (in den letzten 5 Jahren mind. 2 Jahre)
    • Für Krankenkraftwagen Vorbesitz der Klasse B (in den letzten 5 Jahren mind. 1 Jahr)
    • Besitz des EU-Kartenführerscheines. Sollte dieser noch nicht vorliegen, siehe
      "Umstellung eines alten Führerscheines".
    • Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.

    Hinweise für Friesland: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Die Zuständigkeit liegt bei den Führerscheinstellen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Die Zuständigkeit liegt bei den Führerscheinstellen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Innere Dienste, Wirtschaft und Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 1

    26441 Jever

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    Fax: 04461 919-8860

    E-Mail: landkreis@friesland.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachbereichsleiter: Herr R. Janßen Stellvertreterin:

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Fachbereich Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bullhamm 13

    26441 Jever

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:30 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    Fax: 04461 919-8800

    E-Mail: strassenverkehr@friesland.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachbereichsleitung: Herr T. Hinrichs, Stellvertretung: Frau N. Boldt

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
    • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
    • Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.08.2021 geändert worden ist, entspricht
    • Gutachten eines Augenarztes
    • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
    • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
    • Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
    • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen.

    Hinweise für Friesland: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    • Antragsformular
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • EU-Kartenführerschein
    • Führungszeugnis der Belegart "0" (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung)
    • augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein
    • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein
    • leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
      Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • Zusätzlich bei Taxen: Ortskenntnisnachweis (Ortkundeprüfung wird nach Terminabsprache in der Fahrerlaubnisbehörde abgelegt)
    • zusätzlich bei Krankenkraftwagen: Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe

    Hinweis: Das ärztliche und augenärztliche Gutachten kann auch von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner erstellt werden, sodass man unter Umständen nur einen Termin vereinbaren muss.

    • Antragsformular
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • EU-Kartenführerschein
    • Führungszeugnis der Belegart "0" (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung)
    • augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein
    • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein
    • leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
      Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • Zusätzlich bei Taxen: Ortskenntnisnachweis (Ortkundeprüfung wird nach Terminabsprache in der Fahrerlaubnisbehörde abgelegt)
    • zusätzlich bei Krankenkraftwagen: Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe

    Hinweis: Das ärztliche und augenärztliche Gutachten kann auch von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner erstellt werden, sodass man unter Umständen nur einen Termin vereinbaren muss.

    Formulare

    Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Friesland: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Die Ausstellung des Fahrgastbeförderungsscheines dauert in der Regel 2-3 Wochen.

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Servicecenter unter 04461/919-8787 oder schreiben Sie eine Mail an fuehrerscheinstelle@friesland.de

    Die Ausstellung des Fahrgastbeförderungsscheines dauert in der Regel 2-3 Wochen.

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Servicecenter unter 04461/919-8787 oder schreiben Sie eine Mail an fuehrerscheinstelle@friesland.de

    Kosten

    Ausstellung des Behördenführungszeugnisses: Abgabe 13.0 EUR

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Abgabe 38.0 EUR

    Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Gebühr 42.6 EUR

    Hinweise für Friesland: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Z. Z. 42,60 – 78,30 € - im Einzelfall können die Gebühren allerdings abweichen.

    Z. Z. 42,60 - 78,30 € - im Einzelfall können die Gebühren allerdings abweichen.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis für Krankenwagen, Taxischein, Fahrerlaubnis für Taxi, Führerschein, QSKommune, Fahrerlaubnis für Linienbus, Ortskenntnisprüfung, Fahrerlaubnis für Mietwagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)