Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung

    Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung

    Beschreibung

    Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
    (Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)

    Voraussetzung

    • Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen

    Hinweise für Verden: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Allgemeine Informationen

    Wer Fahrgäste in Krankenwagen, Mietwagen, Taxen oder mit einem Pkw im Linienverkehr befördern will, muss neben der allgemeinen Fahrerlaubnis auch die besondere Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung besitzen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Fahrertätigkeit hauptberuflich oder nur aushilfsweise ausgeführt werden soll.

    Das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt:

    • 19 Jahre für Krankenwagen
    • 21 Jahre für Mietwagen und Taxen

    Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung wird jeweils für die Dauer von max. fünf Jahren ausgestellt.

    Antragsunterlagen:
    Für die Erteilung, Erweiterung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Antrag auf Fahrgastfahrerlaubnis (pdf-Formular, s. u.)
    • Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass immer mit Meldebescheinigung)
    • EU-Kartenführerschein mit Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (seit mindestens zwei Jahren, bei Krankenwagen seit mindestens einem Jahr)
    • ärztliche Bescheinigung oder augenärztliches Zeugnis über die Untersuchung des Sehvermögens
    • ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
    • bei Ersterteilung oder Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr: Nachweis der gesundheitlichen Eignung (medizinisch-psychologisch) durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle oder ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
    • Führungszeugnis der Belegart "O" (wird unmittelbar zugesandt)

    Gebühren:
    Die Gebühren für Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrgastfahrerlaubnis betragen 42,60 Euro, für die Verlängerung einer Fahrgastfahrerlaubnis 38,00 Euro.



    Allgemeine Informationen

    Wer Fahrgäste in Krankenwagen, Mietwagen, Taxen oder mit einem Pkw im Linienverkehr befördern will, muss neben der allgemeinen Fahrerlaubnis auch die besondere Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung besitzen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Fahrertätigkeit hauptberuflich oder nur aushilfsweise ausgeführt werden soll.

    Das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt:

    • 19 Jahre für Krankenwagen
    • 21 Jahre für Mietwagen und Taxen

    Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung wird jeweils für die Dauer von max. fünf Jahren ausgestellt.

    Antragsunterlagen:
    Für die Erteilung, Erweiterung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Antrag auf Fahrgastfahrerlaubnis (pdf-Formular, s. u.)
    • Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass immer mit Meldebescheinigung)
    • EU-Kartenführerschein mit Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (seit mindestens zwei Jahren, bei Krankenwagen seit mindestens einem Jahr)
    • ärztliche Bescheinigung oder augenärztliches Zeugnis über die Untersuchung des Sehvermögens
    • ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
    • bei Ersterteilung oder Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr: Nachweis der gesundheitlichen Eignung (medizinisch-psychologisch) durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle oder ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
    • Führungszeugnis der Belegart "O" (wird unmittelbar zugesandt)

    Gebühren:
    Die Gebühren für Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrgastfahrerlaubnis betragen 42,60 Euro, für die Verlängerung einer Fahrgastfahrerlaubnis 38,00 Euro.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    FD Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindhooper Straße 67

    27283 Verden (Aller)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04231 15-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Verden)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Verden)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
    • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
    • Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.08.2021 geändert worden ist, entspricht
    • Gutachten eines Augenarztes
    • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
    • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
    • Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
    • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen.

    Formulare

    Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

    Hinweise für Verden: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Ausstellung des Behördenführungszeugnisses: Abgabe 13.0 EUR

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Abgabe 38.0 EUR

    Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Gebühr 42.6 EUR

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis für Krankenwagen, Taxischein, Fahrerlaubnis für Taxi, Führerschein, QSKommune, Fahrerlaubnis für Linienbus, Ortskenntnisprüfung, Fahrerlaubnis für Mietwagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)