Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
Beschreibung
Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
(Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)
Voraussetzung
- Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen
Hinweise für Verden: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Wer Fahrgäste in Krankenwagen, Mietwagen, Taxen oder mit einem Pkw im Linienverkehr befördern will, muss neben der allgemeinen Fahrerlaubnis auch die besondere Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung besitzen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Fahrertätigkeit hauptberuflich oder nur aushilfsweise ausgeführt werden soll.
Das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt:
- 19 Jahre für Krankenwagen
- 21 Jahre für Mietwagen und Taxen
Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung wird jeweils für die Dauer von max. fünf Jahren ausgestellt.
Antragsunterlagen:
Für die Erteilung, Erweiterung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag auf Fahrgastfahrerlaubnis (pdf-Formular, s. u.)
- Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass immer mit Meldebescheinigung)
- EU-Kartenführerschein mit Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (seit mindestens zwei Jahren, bei Krankenwagen seit mindestens einem Jahr)
- ärztliche Bescheinigung oder augenärztliches Zeugnis über die Untersuchung des Sehvermögens
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
- bei Ersterteilung oder Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr: Nachweis der gesundheitlichen Eignung (medizinisch-psychologisch) durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle oder ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
- Führungszeugnis der Belegart "O" (wird unmittelbar zugesandt)
Gebühren:
Die Gebühren für Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrgastfahrerlaubnis betragen 42,60 Euro, für die Verlängerung einer Fahrgastfahrerlaubnis 38,00 Euro.
Wer Fahrgäste in Krankenwagen, Mietwagen, Taxen oder mit einem Pkw im Linienverkehr befördern will, muss neben der allgemeinen Fahrerlaubnis auch die besondere Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung besitzen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Fahrertätigkeit hauptberuflich oder nur aushilfsweise ausgeführt werden soll.
Das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt:
- 19 Jahre für Krankenwagen
- 21 Jahre für Mietwagen und Taxen
Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung wird jeweils für die Dauer von max. fünf Jahren ausgestellt.
Antragsunterlagen:
Für die Erteilung, Erweiterung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag auf Fahrgastfahrerlaubnis (pdf-Formular, s. u.)
- Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass immer mit Meldebescheinigung)
- EU-Kartenführerschein mit Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (seit mindestens zwei Jahren, bei Krankenwagen seit mindestens einem Jahr)
- ärztliche Bescheinigung oder augenärztliches Zeugnis über die Untersuchung des Sehvermögens
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
- bei Ersterteilung oder Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr: Nachweis der gesundheitlichen Eignung (medizinisch-psychologisch) durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle oder ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
- Führungszeugnis der Belegart "O" (wird unmittelbar zugesandt)
Gebühren:
Die Gebühren für Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrgastfahrerlaubnis betragen 42,60 Euro, für die Verlängerung einer Fahrgastfahrerlaubnis 38,00 Euro.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
FD Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04231 15-0
Kontaktperson
Herr Paustian
Frau Scheffer
Frau Vogts
erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
- Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
- Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.08.2021 geändert worden ist, entspricht
- Gutachten eines Augenarztes
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
- Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen.
Formulare
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Hinweise für Verden: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Ausstellung des Behördenführungszeugnisses: Abgabe 13.0 EUR
Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Abgabe 38.0 EUR
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Gebühr 42.6 EUR
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Fahrerlaubnis für Krankenwagen, Taxischein, Fahrerlaubnis für Taxi, Führerschein, QSKommune, Fahrerlaubnis für Linienbus, Ortskenntnisprüfung, Fahrerlaubnis für Mietwagen