Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
Beschreibung
Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
(Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)
Voraussetzung
- Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen
Hinweise für Stade: Fahrgastbeförderung > Beantragung & Verlängerung z.B. für Taxi, Mietwagen und andere
Fahrgastbeförderung Taxi© pitopia
Wer gewerblich / entgeltlich Fahrgäste befördern will, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, umgangssprachlich auch „Taxi-Schein“ oder „Personenbeförderungsschein“ genannt.
Dies betrifft alle gewerblichen Personenbeförderungsfahrten beispielsweise mit einem Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder im „gebündelten Bedarfsverkehr“ der Fahrerlaubnisklasse B / BE mit maximal acht Personen.
Die erstmalige Genehmigung zur Fahrgastbeförderung > Ersterteilung / meine Voraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre
- seit 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
Nachweis des Besitzes einer EU/EWR-Fahrerlaubnis (innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre) in Form des Kartenführerscheines - Ausnahme Krankenkraftwagen: Mindestalter 19 Jahre + 1 Jahr Besitz der Klasse B
- Körperliche und geistige Eignung für die Beförderung von Fahrgästen
- Gewährleisten, dass ich der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden kann
- Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
Wie kann ich die Voraussetzungen erfüllen?
Die körperliche und geistige Eignung und auch die geforderte Gewährleistung der besonderen Verantwortung für die Fahrgäste müssen von Ihrer Führerscheinstelle geprüft und bewertet werden. Dies erfolgt u. a. mit Hilfe des von Ihnen vorzulegenden Führungszeugnisses und einer Abfrage im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Welche Schritte müssen vor Beantragung erledigt werden? > Checkliste
- Rechtzeitige Beantragung des Führungszeugnisses (Belegart "OB“ = behördliches Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung). Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt und sollte bestenfalls bereits zu Ihrem Antragstermin in der Führerscheinstelle vorliegen. Planen Sie hier einen Vorlauf von vier bis sechs Wochen ein.
- Gutachten eines Augenarztes (Anlage 6 FeV) – Gültigkeit zwei Jahre
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung / Allgemeinmediziner oder Arbeits-/ Betriebsmediziner (Anlage 5 Nr.1 FeV) – Gültigkeit ein Jahr
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen – Reaktionsgutachten / dieses Gutachten muss eine Leistungsdiagnostik samt Stress-, Reaktions-, und Wahrnehmungstest enthalten (leistungspsychologische Untersuchung) (siehe Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
Antrag, Laufzeit, Gültigkeit > weitere Hinweise
Wenn Sie alle Unterlagen beisammenhaben, buchen Sie bitte online einen Termin in Ihrer Führerscheinstelle. Zu diesem Termin bringen Sie dann alle erforderlichen Antragsunterlagen, Ihren Personalausweis und Ihren Führerschein (EU-Führerschein in Scheckkartenformat) mit. Bei der Antragsbearbeitung werden die besonderen Voraussetzungen geprüft. Ergeben sich keine Bedenken, wird der Fahrgastbeförderungsschein sofort ausgestellt. Dieser ist dann fünf Jahre lang gültig. Sollten sich Bedenken ergeben, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend und der Fahrgastbeförderungsschein kann nicht sofort ausgestellt werden.
Mit Ablauf der Gültigkeit erlischt Ihre Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung, daher sollte die Verlängerung rechtzeitig, ca. vier bis sechs Wochen vor Ablauf, beantragt werden.
Verlängerung der Fahrgastbeförderung > Verfahrensablauf & Rechtsgrundlage
Für eine Verlängerung der Fahrgastbeförderungserlaubnis stellen Sie bitte rechtszeitig vor Ablauf der Gültigkeit den entsprechenden Antrag. Hierzu haben Sie im Vorwege wieder die zuvor genannten Unterlagen zu besorgen. Das Reaktionsgutachten wird allerdings nur dann erneut erforderlich, wenn die angestrebte Verlängerung des Fahrgastbeförderungsscheins über Ihren 60. Geburtstag hinaus erfolgen soll oder Ihr Fahrgastbeförderungsschein bereits abgelaufen ist und Sie den Zeitpunkt der Verlängerung verpasst haben.
Ersatz der Fahrgastbeförderung > Verfahrensablauf & Rechtsgrundlage
Sollten Sie Ihren noch gültigen Fahrgastbeförderungsschein verloren haben und einen Ersatz benötigen, werden Sie bitte mit Ihrem Personalausweis und Ihren „normalen“ Führerschein bei uns vorstellig. Hierfür buchen Sie sich online einen Termin, den Rest machen wir.
FAQs
Ich habe vor vielen Jahren mal Taxi gefahren!
Kann ich meinen „alten Taxischein“ verlängern lassen?
Eine „Verlängerung“ von abgelaufenen Fahrgastbeförderungsscheinen ist möglich, indem Sie sämtliche (für die erstmalige Erteilung erforderlichen) Antragsunterlagen erneut vorlegen und auch entsprechend vorgehen.
Ortskundeprüfung vs. Fachkundenachweis
Seit August 2021 ist keine Ortskundeprüfung mehr erforderlich. Stattdessen wird ein Nachweis der Fachkunde notwendig sein. Der Gesetzgeber hat jedoch bisher noch nicht geregelt, welche Anforderungen an diesen Nachweis der Fachkunde zu stellen sind, und auch nicht, durch welche Stelle(n) dieser Nachweis bescheinigt werden kann. Aus diesem Grund wird der Nachweis einer "Fachkunde" bis auf Weiteres nicht verlangt und die Prüfung entfällt vorerst. Sobald die Einzelheiten gesetzlich geregelt sind, ist man verpflichtet, innerhalb von einem Jahr den Nachweis dieser Fachkunde zu erbringen und der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Tun Sie dies nicht, erlischt Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. (Stand 01/2023)
Fahrgastbeförderung Taxi© pitopia
Wer gewerblich / entgeltlich Fahrgäste befördern will, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, umgangssprachlich auch "Taxi-Schein" oder "Personenbeförderungsschein" genannt.
Dies betrifft alle gewerblichen Personenbeförderungsfahrten beispielsweise mit einem Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder im "gebündelten Bedarfsverkehr" der Fahrerlaubnisklasse B / BE mit maximal acht Personen.
Die erstmalige Genehmigung zur Fahrgastbeförderung > Ersterteilung / meine Voraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre
- seit 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
Nachweis des Besitzes einer EU/EWR-Fahrerlaubnis (innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre) in Form des Kartenführerscheines - Ausnahme Krankenkraftwagen: Mindestalter 19 Jahre + 1 Jahr Besitz der Klasse B
- Körperliche und geistige Eignung für die Beförderung von Fahrgästen
- Gewährleisten, dass ich der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden kann
- Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
Wie kann ich die Voraussetzungen erfüllen?
Die körperliche und geistige Eignung und auch die geforderte Gewährleistung der besonderen Verantwortung für die Fahrgäste müssen von Ihrer Führerscheinstelle geprüft und bewertet werden. Dies erfolgt u. a. mit Hilfe des von Ihnen vorzulegenden Führungszeugnisses und einer Abfrage im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Welche Schritte müssen vor Beantragung erledigt werden? > Checkliste
- Rechtzeitige Beantragung des Führungszeugnisses (Belegart "OB" = behördliches Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung). Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt und sollte bestenfalls bereits zu Ihrem Antragstermin in der Führerscheinstelle vorliegen. Planen Sie hier einen Vorlauf von vier bis sechs Wochen ein.
- Gutachten eines Augenarztes (Anlage 6 FeV) - Gültigkeit zwei Jahre
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung / Allgemeinmediziner oder Arbeits-/ Betriebsmediziner (Anlage 5 Nr.1 FeV) - Gültigkeit ein Jahr
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen - Reaktionsgutachten / dieses Gutachten muss eine Leistungsdiagnostik samt Stress-, Reaktions-, und Wahrnehmungstest enthalten (leistungspsychologische Untersuchung) (siehe Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
Antrag, Laufzeit, Gültigkeit > weitere Hinweise
Wenn Sie alle Unterlagen beisammenhaben, buchen Sie bitte online einen Termin in Ihrer Führerscheinstelle. Zu diesem Termin bringen Sie dann alle erforderlichen Antragsunterlagen, Ihren Personalausweis und Ihren Führerschein (EU-Führerschein in Scheckkartenformat) mit. Bei der Antragsbearbeitung werden die besonderen Voraussetzungen geprüft. Ergeben sich keine Bedenken, wird der Fahrgastbeförderungsschein sofort ausgestellt. Dieser ist dann fünf Jahre lang gültig. Sollten sich Bedenken ergeben, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend und der Fahrgastbeförderungsschein kann nicht sofort ausgestellt werden.
Mit Ablauf der Gültigkeit erlischt Ihre Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung, daher sollte die Verlängerung rechtzeitig, ca. vier bis sechs Wochen vor Ablauf, beantragt werden.
Verlängerung der Fahrgastbeförderung > Verfahrensablauf & Rechtsgrundlage
Für eine Verlängerung der Fahrgastbeförderungserlaubnis stellen Sie bitte rechtszeitig vor Ablauf der Gültigkeit den entsprechenden Antrag. Hierzu haben Sie im Vorwege wieder die zuvor genannten Unterlagen zu besorgen. Das Reaktionsgutachten wird allerdings nur dann erneut erforderlich, wenn die angestrebte Verlängerung des Fahrgastbeförderungsscheins über Ihren 60. Geburtstag hinaus erfolgen soll oder Ihr Fahrgastbeförderungsschein bereits abgelaufen ist und Sie den Zeitpunkt der Verlängerung verpasst haben.
Ersatz der Fahrgastbeförderung > Verfahrensablauf & Rechtsgrundlage
Sollten Sie Ihren noch gültigen Fahrgastbeförderungsschein verloren haben und einen Ersatz benötigen, werden Sie bitte mit Ihrem Personalausweis und Ihren "normalen" Führerschein bei uns vorstellig. Hierfür buchen Sie sich online einen Termin, den Rest machen wir.
FAQs
Ich habe vor vielen Jahren mal Taxi gefahren!
Kann ich meinen "alten Taxischein" verlängern lassen?
Eine "Verlängerung" von abgelaufenen Fahrgastbeförderungsscheinen ist möglich, indem Sie sämtliche (für die erstmalige Erteilung erforderlichen) Antragsunterlagen erneut vorlegen und auch entsprechend vorgehen.
Ortskundeprüfung vs. Fachkundenachweis
Seit August 2021 ist keine Ortskundeprüfung mehr erforderlich. Stattdessen wird ein Nachweis der Fachkunde notwendig sein. Der Gesetzgeber hat jedoch bisher noch nicht geregelt, welche Anforderungen an diesen Nachweis der Fachkunde zu stellen sind, und auch nicht, durch welche Stelle(n) dieser Nachweis bescheinigt werden kann. Aus diesem Grund wird der Nachweis einer "Fachkunde" bis auf Weiteres nicht verlangt und die Prüfung entfällt vorerst. Sobald die Einzelheiten gesetzlich geregelt sind, ist man verpflichtet, innerhalb von einem Jahr den Nachweis dieser Fachkunde zu erbringen und der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Tun Sie dies nicht, erlischt Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. (Stand 01/2023)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Oldendorf-Himmelpforten (Kreis Stade, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
- Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
- Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.08.2021 geändert worden ist, entspricht
- Gutachten eines Augenarztes
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
- Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen.
Formulare
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Ausstellung des Behördenführungszeugnisses: Abgabe 13.0 EUR
Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Abgabe 38.0 EUR
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Gebühr 42.6 EUR
Weitere Informationen
Hinweise für Stade: Fahrgastbeförderung > Beantragung & Verlängerung z.B. für Taxi, Mietwagen und andere
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Fahrerlaubnis für Krankenwagen, Taxischein, Fahrerlaubnis für Taxi, Führerschein, QSKommune, Fahrerlaubnis für Linienbus, Ortskenntnisprüfung, Fahrerlaubnis für Mietwagen