Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
Beschreibung
Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
(Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)
Voraussetzung
- Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Fachdienst 42 Straßenverkehr und Führerscheine
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Frauenparkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 508 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 508 Gebühren: nein - Frauenparkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Am Graalwall
- Haltestelle: Am Graalwall
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sachgebiet Führerscheine: Montag, Mittwoch bis Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr und Dienstag: 13:30 - 16:30 Uhr Sachgebiet Straßenverkehr: Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Die Führerscheinstelle ist zwischen Weihnachten und Neujahr (27.12. bis 30.12.) geschlossen.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04131 26-0
Kontaktperson
Mitarbeiter/in
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: A-F
Hausanschrift
Fax: 04131 26-2659
Telefon Festnetz: 04131 26-1659
Mitarbeiter/in
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: G-L
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04131 26-1660
Fax: 04131 26-2660
Mitarbeiter/in
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: R-Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04131 26-1344
Fax: 04131 26-2344
Mitarbeiter/in
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: M-Q
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04131 26-1437
Fax: 04131 26-2437
Weitere Informationen
Stichwörter
Führerscheinstelle, Straßenverkehr
erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
- Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
- Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.08.2021 geändert worden ist, entspricht
- Gutachten eines Augenarztes
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
- Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen.
Formulare
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Ausstellung des Behördenführungszeugnisses: Abgabe 13.00 EUR
Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Abgabe 38.00 EUR
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Gebühr 42.60 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Fahrerlaubnis für Linienbus, Fahrerlaubnis für Taxi, QSKommune, Fahrerlaubnis für Mietwagen, Fahrerlaubnis für Krankenwagen, Führerschein, Ortskenntnisprüfung, Taxischein