• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung

Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung

Beschreibung

Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
(Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)

Voraussetzung

  • Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.

Ansprechpartner

Landkreis Celle - Straßenverkehrsamt

Adresse

Postanschrift

Postfach 3211

29232 Celle

Hausanschrift

Speicherstraße 2

29221 Celle

Aufzug vorhanden

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 05141 916-1501

Fax: 05141 916-1599

E-Mail: ea@lkcelle.de

Bankverbindung

Kreiskasse Celle

Empfänger: Kreiskasse Celle

IBAN: DE44 2575 0001 0000 0034 00

BIC: NOLADE21CEL

Bankinstitut: Sparkasse Celle

Version

Technisch erstellt am 18.12.2009

Technisch geändert am 05.03.2020

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
  • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
  • Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.08.2021 geändert worden ist, entspricht
  • Gutachten eines Augenarztes
  • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
  • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
  • Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
  • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen.

Formulare

Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Ausstellung des Behördenführungszeugnisses: Abgabe 13.0 EUR

Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Abgabe 38.0 EUR

Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Gebühr 42.6 EUR

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 18.03.2025

Stichwörter

Fahrerlaubnis für Taxi, Fahrerlaubnis für Krankenwagen, QSKommune, Fahrerlaubnis für Linienbus, Ortskenntnisprüfung, Taxischein, Führerschein, Fahrerlaubnis für Mietwagen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024