Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung

    Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung

    Beschreibung

    Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
    (Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)

    Voraussetzung

    • Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.

    Hinweise für Northeim: Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung

    Zuständig ist der Fachbereich 24 - Straßenverkehr des Landkreises Northeim.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-Menzel-Str. 7

    37154 Northeim

    Öffnungszeiten

    Ab dem 24. Juli ist die Führerscheinstelle vorübergehend im Kreishaus zu finden (3. Etage, Zimmer 301 bis 308). Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag von 8 - 11.30 Uhr Dienstag und Donnerstag von 8 - 11.30 Uhr und von 14 - 16 Uhr Achtung, Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! Terminvereinbarung per Email an fuehrerscheinstelle@landkreis-northeim.de oder telefonisch unter 05551/708-8677

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Telefon: 05551/708530 05551/708532 05551/708533 05551/708521 05551/708653

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
    • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
    • Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.08.2021 geändert worden ist, entspricht
    • Gutachten eines Augenarztes
    • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
    • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
    • Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
    • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen.

    Formulare

    Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Ausstellung des Behördenführungszeugnisses: Abgabe 13.00 EUR

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Abgabe 38.00 EUR

    Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Gebühr 42.60 EUR

    Hinweise für Northeim: Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung

    • Abgabe:13,00 EUR
      Ausstellung des Behördenführungszeugnisses
    • Abgabe:39,30 EUR
      Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
    • Gebühr:43,90 EUR
      Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Stichwörter

    Taxischein, QSKommune, Fahrerlaubnis für Krankenwagen, Fahrerlaubnis für Mietwagen, Fahrerlaubnis für Taxi, Fahrerlaubnis für Linienbus, Führerschein, Ortskenntnisprüfung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de