Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung

    Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung

    Beschreibung

    Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
    (Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)

    Voraussetzung

    • Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Beschreibung

    In der Führerscheinstelle werden Fahrerlaubnisse erteilt, getauscht, ersetzt, verlängert und entzogen. Erteilung, Tausch, Ersatz und Verlängerung erfolgen auf Antrag. Des Weiteren werden Maßnahmen zum Schutz der Öffentlichkeit im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems und für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit sowie zur Eignungsüberprüfung angeordnet. Eine weitere Aufgabe stellt die Erteilung und Überwachung von Fahrlehr- und Fahrschulerlaubnissen dar.

    Aktuelle Information: Pflichtumtausch
    Die Gesetzesänderung zum Pflichtumtausch alter und unbefristeter Führerscheine ist am 19.03.2019 in Kraft getreten. Alle grauen bzw. rosa Papierführerscheine und die unbefristeten Kartenführerscheine müssen bis spätestens 19.01.2033 in den befristeten Kartenführerschein getauscht werden. Der Gesetzgeber hat eine Einteilung nach Geburtsjahrgängen (Fristenplan) beschlossen, um den Führerscheinstellen die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Abwicklung zu geben.

    Bis spätestens 19.01.2025 müssen Fahrerlaubnisinhaber der Geburtenjahrgänge ab 1953, die noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzen, diesen in einen befristeten Kartenführerschein umgetauscht haben.

    Für Kartenführerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr (s. Fristenplan).  

    Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis  zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

    Das Antragsformular für den Pflichtumtausch sowie weitere Informationen zum Thema "Pflichtumtausch" finden Sie auf der Seite Umtausch in befristeten Kartenführerschein.

    Adresse

    Hausanschrift

    Porschestraße 5

    38112 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Die Öffnung für den Publikumsverkehr erfolgt  ausschließlich über Terminreservierung . Um eine faire Terminvergabe an alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, sehen Sie bitte davon ab, vorsorglich mehrere Termine für dasselbe Anliegen zu buchen. In einem Termin können mehrere Anliegen gebucht werden. Eine entsprechende Auswahl ist bei der Terminbuchung zu treffen. Sofern Sie einen früheren/anderen Termin als Ihren ursprünglich reservierten Termin einbuchen, stornieren Sie bitte den Termin, den Sie nicht mehr wahrnehmen können.   Hier können Sie einen Termin für die Führerscheinstelle reservieren: Falls Sie einen Termin für die Themen Führerschein-/Fahrerlaubnisangelegenheit (z.B. Antragstellung für Ersterteilung, Erweiterung, Neuerteilung, Umschreibung ausl. Fahrerlaubnis, Internationaler Führerschein, Umstellung etc.) reservieren möchten: Terminreservierung Falls Sie ein Anliegen zu den Themen Abgabe entzogener Fahrerlaubnis (nicht Fahrverbote!), Akteneinsicht, Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer haben: Terminreservierung Hinweis: (MPU-)Gutachten werden derzeit nur per Post/Einwurf entgegengenommen. Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie weitere Nachricht . Öffnungszeiten: Montags 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstags und Mittwochs 8:00 - 13:00 Uhr Donnerstags und Freitags 8:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Hinweise zur Straßenverkehrsabteilung sowie aktuelle Themen finden Sie auf der Seite Aktuelles .

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Fax: 0531 4707460

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@braunschweig.de

    Kontaktperson

    • Auskunftstelefon der Führerscheinstelle

    Stichwörter

    Fahrerlaubnisse, Personenbeförderung, Fahrschulen, Telefondienst, Bereitschafts, führerschein, 197, Akteneinsicht

    Version

    Technisch erstellt am 12.12.2024

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
    • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
    • Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.08.2021 geändert worden ist, entspricht
    • Gutachten eines Augenarztes
    • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
    • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
    • Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
    • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen.

    Formulare

    Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Ausstellung des Behördenführungszeugnisses: Abgabe 13.0 EUR

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Abgabe 38.0 EUR

    Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Gebühr 42.6 EUR

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Ortskenntnisprüfung, Taxischein, Fahrerlaubnis für Mietwagen, Fahrerlaubnis für Krankenwagen, QSKommune, Führerschein, Fahrerlaubnis für Taxi, Fahrerlaubnis für Linienbus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024