Fahrerlaubnis: Erweiterung
Beschreibung
In jedem Fall müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis persönlich beantragen, da zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 36 - Straßenverkehrswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lena-Christin Jäger
Herr Volker Schommartz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-222
Fax: 04401 927-100
E-Mail: volker.schommartz@wesermarsch.de
Frau Andrea Thienken
Frau Janina Bär-Zimmermann
Frau Melanie Busche
Frau Hella Büsing
Frau Birgit Decker
Herr Leon Decker
Frau Sabine Dierks
Frau Sabine Gigerl
Frau Sylvia Jürgens
Hausanschrift
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-365
E-Mail: sylvia.juergens@wesermarsch.de
Herr Hans-Werner Keil
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-460
Fax: 04401 927-100
E-Mail: hans-werner.keil@wesermarsch.de
Frau Brigitte Köhler
Hausanschrift
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-382
E-Mail: brigitte.koehler@wesermarsch.de
Herr Rolf Kuhn
Herr Jürgen Langenberg
Frau Andrea Lüers
Herr Antoan Massara
Postanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Telefon Festnetz: 04401 927-226
Fax: 04401 927-100
E-Mail: antoan.massara@wesermarsch.de
Frau Sandra Matzke
Frau Ria Meinardus
Frau Dominika Piel
Herr Ronald Plugge
Herr Andreas Pruin
Hausanschrift
Fax: 04401 92799-460
Telefon Festnetz: 04401 927-460
E-Mail: andreas.pruin@wesermarsch.de
Frau Monika Ripphoff
Frau Regina Schäfe
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-258
Fax: 04401 92799-258
E-Mail: regina.schaefe@wesermarsch.de
Frau Kerstin Schermer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-216
Fax: 04401 927-223
E-Mail: kerstin.schermer@wesermarsch.de
Frau Andrea Spiekermann
Frau Gaby Stührenberg
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-460
Fax: 04401 92799-460
E-Mail: gaby.stuehrenberg@wesermarsch.de
Frau Sevda Tavan
Frau Astrid Wefer
Herr Leon Weiß
Herr Mattis Jan Fuhrken
Frau Gesche Fangmann
Hausanschrift
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-216
E-Mail: gesche.fangmann@wesermarsch.de
Frau Mareike Schneider
Hausanschrift
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-389
E-Mail: mareike.schneider@wesermarsch.de
Internet
Formulare
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
Sehtest-Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T
Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 36 - Straßenverkehrswesen - Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Melanie Busche
Frau Lena-Christin Jäger
Herr Volker Schommartz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-222
Fax: 04401 927-100
E-Mail: volker.schommartz@wesermarsch.de
Frau Andrea Thienken
Internet
erforderliche Unterlagen
- Kopie Personalausweis
- ggf. Kopie des Führerscheines
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- Eignungsnachweise für Klasse A1, A2, AM, L, T, B, BE:
- Nachweis Schulung in Erster HilfeNachweis Schulung in Erster HilfeSehtest
- ... für Klasse C1, C1E, C und CE:
- Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- ... für Klasse D1, D1E, D und DE:
- Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- Gutachten über besondere Anforderungen nach Anlage 5 FeV
- Führungszeugnis der Belegart "0"
Voraussetzungen
- Inhaber einer Fahrerlaubnis
- die für die neue(n) Fahrerlaubnisklasse(n) notwendigen Prüfungen wurden abgelegt
- ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
- erforderliches Mindestalter erreicht:
- 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
- 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE oder D1E
- 18 Jahre für die Klasse A bei Zugang in Stufen und für die Klassen B, BE, C, C1, CE oder C1E
- 15 Jahre für die Klassen A1, A2, L, AM und T
- geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
- ausgebildet zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften
- in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesene Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Befähigung zur Leistung Erster Hilfe
- nicht im Besitz einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis dieser Klasse
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte.
Erst nach der Überprüfung des Antragstellers kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
Der Fahrerlaubnisantrag ist grundsätzlich zwei Jahre gültig. Er verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wird.
Fristen
- Die Fahrerlaubnisklassen A1, A2, AM, L, T, B, BE, A sind ohne Befristung zu erteilen.
- Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D1, D1E, D und DE sind ab Erteilung auf fünf Jahre befristet.
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule oder Fahrerlaubnisbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Text überprüft durch das Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Stichwörter
neu Klasse, Erweiterung, Führerschein, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubniserweiterung