Fahrerlaubnis Erweiterung
    99108047049000

    Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen

    Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.

    Beschreibung

    Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

    Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

    Ausnahmen bestehen für:

    • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:

    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).

    • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:

    Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben: Fahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben: Fahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz

    Ansprechpartner

    Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Bußgeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Poggenburger Straße 15
    26919 Brake (Unterweser)

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Do  08:00 - 15:30 Uhr Freitag   08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung; Mo - Do  08:00 - 15:30 Uhr Freitag   08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04401 927-0

    Fax: 04401 927-100

    Internet

    Formulare

    Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
    Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
    Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
    Sehtest-Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2017
    Technisch geändert am 10.02.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Poggenburger Straße 15
    26919 Brake (Unterweser)

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung ; Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.01.2024
    Technisch geändert am 11.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie Personalausweis
    • ggf. Kopie des Führerscheines
    • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
    • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
    • Eignungsnachweise für Klasse A1, A2, AM, L, T, B, BE:
      • Nachweis Schulung in Erster HilfeNachweis Schulung in Erster HilfeSehtest
    • ... für Klasse C1, C1E, C und CE:
      • Nachweis Erste Hilfe
      • augenärztliches Gutachten
      • ärztliches Gutachten
    • ... für Klasse D1, D1E, D und DE:
      • Nachweis Erste Hilfe
      • augenärztliches Gutachten
      • ärztliches Gutachten
      • Gutachten über besondere Anforderungen nach Anlage 5 FeV
      • Führungszeugnis der Belegart "0"

    Formulare

    Nicht angegeben

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    • Inhaber oder Inhaberin einer Fahrerlaubnis
    • die für die neue(n) Fahrerlaubnisklasse(n) notwendigen Prüfungen wurden abgelegt
    • ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
    • erforderliches Mindestalter erreicht:
      • 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A und Klasse D und DE
      • 23 Jahre für die Klassen D und DE unter bestimmten Voraussetzungen
      • 21 Jahre für die Klassen  D1  oder D1E oder Klassen C und CE sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A und Klassen D und DE unter bestimmten Voraussetzungen
      • 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mehr als zwei Jahren sowie Klassen D und DE unter bestimmten Voraussetzungen
      • 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C, C1, CE oder C1E sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Klassen D1, D, DE und D1E
      • 17 Jahre für die Klassen B und BE unter bestimmten Voraussetzungen
      • 16 Jahre für die Klassen A1, T und L
      • 15 Jahre für die Klasse AM
    • geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
    • bestehen der theoretischen und/oder praktischen Fahrerlaubnisprüfung
    • nicht im Besitz einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis dieser Klasse
       
    • Kopie Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebestätigung
    • ggf. Kopie des Führerscheines
    • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
    • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
    • Eignungsnachweise für Klasse A1, A2, AM, L, T, B, BE:
      • Nachweis Schulung in Erster Hilfe
      • Sehtest
    • ... für Klasse C1, C1E, C und CE:
      • Nachweis Erste Hilfe
      • augenärztliches Gutachten
      • ärztliches Gutachten
    • ... für Klasse D1, D1E, D und DE:
      • Nachweis Erste Hilfe
      • augenärztliches Gutachten
      • ärztliches Gutachten
      • Gutachten über besondere Anforderungen
      • Führungszeugnis der Belegart "0"

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht vorhanden

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
    Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte.

    Erst nach der Überprüfung des Antragstellers kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.

    Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
    Der Fahrerlaubnisantrag ist grundsätzlich zwei Jahre gültig. Er verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wird.

    Fristen

    Der Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wurde oder sofern keine theoretische Prüfung erforderlich ist, die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden wurde.

    • Die Fahrerlaubnisklassen A1, A2, AM, L, T, B, BE, A sind ohne Befristung zu erteilen.
    • Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D1, D1E, D und DE sind ab Erteilung auf fünf Jahre befristet.

    Bearbeitungsdauer

    nicht vorhanden

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), die Behörden wenden diese an, darin sind die jeweiligen Gebühren festgelegt.

    Die Gebühr beträgt grundsätzlich 35,70 Euro, dazu können allerdings noch weitere Gebühren kommen, zum Beispiel ggf. für Versand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule oder Fahrerlaubnisbehörde.

    Weitere Informationen

    Nicht angegeben

    Bemerkungen

    Nicht angegeben

    Unterstützende Institutionen

    Nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen am 17.09.2025

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007
    Technisch geändert am 01.04.2026

    Stichwörter

    Erweiterung der Fahrerlaubnis, neue Klasse, Fahrausweis, Fahrlehrerschein, Fahrerlaubniserweiterung, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 07.07.2021
    Technisch geändert am 23.10.2024