Fahrerlaubnis Erweiterung

    Fahrerlaubnis: Erweiterung

    Beschreibung

    In jedem Fall müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis persönlich beantragen, da zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.
     

    Hinweise für Friesland: Erweiterung einer Fahrerlaubnis

    Allgemeine Informationen

    In jedem Fall müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis persönlich beantragen, da zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.

    Voraussetzungen:

    Die Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse wird erteilt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber

    • Inhaber einer Fahrerlaubnis ist
    • einen ordentlichen Wohnsitz (länger als 6 Monate) im Inland nachweist,
    • das erforderliche Mindestalter erreicht hat:  
      • 15 Jahre für die Klassen AM
      • 16 Jahre für die Klassen A1, L, und T
      • 18 Jahre für die Klassen B, BE, C1, C1E, A2 (bis 35 kW)
      • 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 und D1E
      • 24 Jahre für die Klassen D, DE und den direkten Zugang zur Klasse A (unbegrenzt)
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
    • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
    • die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann,
    • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.

    Verfahrensablauf:

    Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung des Antragstellers und Erfüllung aller Voraussetzungen kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.



    Allgemeine Informationen

    In jedem Fall müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis persönlich beantragen, da zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.

    Voraussetzungen:

    Die Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse wird erteilt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber

    • Inhaber einer Fahrerlaubnis ist
    • einen ordentlichen Wohnsitz (länger als 6 Monate) im Inland nachweist,
    • das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
      • 15 Jahre für die Klassen AM
      • 16 Jahre für die Klassen A1, L, und T
      • 18 Jahre für die Klassen B, BE, C1, C1E, A2 (bis 35 kW)
      • 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 und D1E
      • 24 Jahre für die Klassen D, DE und den direkten Zugang zur Klasse A (unbegrenzt)
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
    • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
    • die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann,
    • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.

    Verfahrensablauf:

    Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung des Antragstellers und Erfüllung aller Voraussetzungen kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Friesland: Erweiterung einer Fahrerlaubnis

    Die Zuständigkeit liegt bei den Führerscheinstellen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Die Zuständigkeit liegt bei den Führerscheinstellen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bullhamm 13

    26441 Jever

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:30 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    Fax: 04461 919-8800

    E-Mail: strassenverkehr@friesland.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachbereichsleitung: Herr T. Hinrichs, Stellvertretung: Frau N. Boldt

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie Personalausweis
    • ggf. Kopie des Führerscheines
    • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
    • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
    • Eignungsnachweise für Klasse A1, A2, AM, L, T, B, BE:
      • Nachweis Schulung in Erster HilfeNachweis Schulung in Erster HilfeSehtest
    • ... für Klasse C1, C1E, C und CE:
      • Nachweis Erste Hilfe
      • augenärztliches Gutachten
      • ärztliches Gutachten
    • ... für Klasse D1, D1E, D und DE:
      • Nachweis Erste Hilfe
      • augenärztliches Gutachten
      • ärztliches Gutachten
      • Gutachten über besondere Anforderungen nach Anlage 5 FeV
      • Führungszeugnis der Belegart "0"

    Hinweise für Friesland: Erweiterung einer Fahrerlaubnis

    • Antragsformular mit freiwilligen Gesundheitsfragebogen
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Kopie des bestehenden Führerscheines
    • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck (bei Antragstellung)
    • neues Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
    • ggfs. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der Führerschein nicht vom Landkreis Friesland ausgestellt wurde)

    Eignungsnachweise:

    • für Klasse A1, AM, L, T, B, BE, A2 (bis 35 kW):
      • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
      • Sehtestbescheinigung (Optiker oder Augenarzt)
    • für Klasse C1, C1E, C und CE:
      • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe,
      • augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein
      • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein
    • für Klasse D1, D1E, D und DE:
      • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
      • augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein
      • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein
      • leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
        Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
      • Führungszeugnis der Belegart "0" (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung)

    Hinweis: Auch das ärztliche und augenärztliche Gutachten kann von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner erstellt werden, sodass man unter Umständen nur einen Termin vereinbaren muss.

    • Antragsformular mit freiwilligen Gesundheitsfragebogen
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Kopie des bestehenden Führerscheines
    • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck (bei Antragstellung)
    • neues Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
    • ggfs. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der Führerschein nicht vom Landkreis Friesland ausgestellt wurde)

    Eignungsnachweise:

    • für Klasse A1, AM, L, T, B, BE, A2 (bis 35 kW):
      • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
      • Sehtestbescheinigung (Optiker oder Augenarzt)
    • für Klasse C1, C1E, C und CE:
      • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe,
      • augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein
      • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein
    • für Klasse D1, D1E, D und DE:
      • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
      • augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein
      • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein
      • leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
        Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
      • Führungszeugnis der Belegart "0" (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung)

    Hinweis: Auch das ärztliche und augenärztliche Gutachten kann von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner erstellt werden, sodass man unter Umständen nur einen Termin vereinbaren muss.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Inhaber einer Fahrerlaubnis
    • die für die neue(n) Fahrerlaubnisklasse(n) notwendigen Prüfungen wurden abgelegt
    • ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
    • erforderliches Mindestalter erreicht:
      • 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
      • 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE oder D1E
      • 18 Jahre für die Klasse A bei Zugang in Stufen und für die Klassen B, BE, C, C1, CE oder C1E
      • 15 Jahre für die Klassen A1, A2, L, AM und T
    • geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
    • ausgebildet zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften
    • in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesene Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen
    • Befähigung zur Leistung Erster Hilfe
    • nicht im Besitz einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis dieser Klasse

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
    Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte.
    Erst nach der Überprüfung des Antragstellers kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
    Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
    Der Fahrerlaubnisantrag ist grundsätzlich zwei Jahre gültig. Er verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wird.

    Fristen

    • Die Fahrerlaubnisklassen A1, A2, AM, L, T, B, BE, A sind ohne Befristung zu erteilen.
    • Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D1, D1E, D und DE sind ab Erteilung auf fünf Jahre befristet.

    Hinweise für Friesland: Erweiterung einer Fahrerlaubnis

    • Die Antragstellung ist frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalter möglich.
    • Fahrerlaubnisse der Klassen A1, A2, A, B, BE, L, AM und T werden unbefristet erteilt.
    • Die der Klassen C1, C1E werden erstmalig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt.
    • Die Fahrerlaubnis-Klassen C, CE, D, D1, DE und D1E werden für fünf Jahre erteilt.

    Hinweis zur Verlängerung des Fahrerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE/D1/D1E/D/DE

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Servicecenter unter 04461/919-8787 oder schreiben Sie eine Mail an fuehrerscheinstelle@friesland.de

    • Die Antragstellung ist frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalter möglich.
    • Fahrerlaubnisse der Klassen A1, A2, A, B, BE, L, AM und T werden unbefristet erteilt.
    • Die der Klassen C1, C1E werden erstmalig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt.
    • Die Fahrerlaubnis-Klassen C, CE, D, D1, DE und D1E werden für fünf Jahre erteilt.

    Hinweis zur Verlängerung des Fahrerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE/D1/D1E/D/DE

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Servicecenter unter 04461/919-8787 oder schreiben Sie eine Mail an fuehrerscheinstelle@friesland.de

    Kosten

    Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

    Hinweise für Friesland: Erweiterung einer Fahrerlaubnis

    Z.Z. 43,90 € - im Einzelfall können die Gebühren allerdings abweichen.

    Z.Z. 43,90 € - im Einzelfall können die Gebühren allerdings abweichen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule oder Fahrerlaubnisbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Text überprüft durch das Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Erweiterung, Fahrerlaubnis, Führerschein, neu Klasse, Fahrerlaubniserweiterung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)