Fahrerlaubnis: Erweiterung
Beschreibung
In jedem Fall müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis persönlich beantragen, da zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 08:15 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:30 Uhr Donnerstag: 08:15 - 12.30 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Freitag: 08:15 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05951 201-320
Fax: 05951 201-191
Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 15 62
49705 Meppen
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Formulare
Merkblatt zum Erhalt des Führerscheins
Antrag Fahrerlaubnis
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Sehtest-Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T
erforderliche Unterlagen
- Kopie Personalausweis
- ggf. Kopie des Führerscheines
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- Eignungsnachweise für Klasse A1, A2, AM, L, T, B, BE:
- Nachweis Schulung in Erster HilfeNachweis Schulung in Erster HilfeSehtest
- ... für Klasse C1, C1E, C und CE:
- Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- ... für Klasse D1, D1E, D und DE:
- Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- Gutachten über besondere Anforderungen nach Anlage 5 FeV
- Führungszeugnis der Belegart "0"
Voraussetzungen
- Inhaber einer Fahrerlaubnis
- die für die neue(n) Fahrerlaubnisklasse(n) notwendigen Prüfungen wurden abgelegt
- ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
- erforderliches Mindestalter erreicht:
- 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
- 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE oder D1E
- 18 Jahre für die Klasse A bei Zugang in Stufen und für die Klassen B, BE, C, C1, CE oder C1E
- 15 Jahre für die Klassen A1, A2, L, AM und T
- geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
- ausgebildet zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften
- in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesene Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Befähigung zur Leistung Erster Hilfe
- nicht im Besitz einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis dieser Klasse
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte.
Erst nach der Überprüfung des Antragstellers kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
Der Fahrerlaubnisantrag ist grundsätzlich zwei Jahre gültig. Er verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wird.
Fristen
- Die Fahrerlaubnisklassen A1, A2, AM, L, T, B, BE, A sind ohne Befristung zu erteilen.
- Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D1, D1E, D und DE sind ab Erteilung auf fünf Jahre befristet.
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule oder Fahrerlaubnisbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Text überprüft durch das Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Stichwörter
Erweiterung, Fahrerlaubnis, Führerschein, neu Klasse, Fahrerlaubniserweiterung