Fahrerlaubnis: Erweiterung
Beschreibung
In jedem Fall müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis persönlich beantragen, da zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerlaubnis Erweiterung
Der Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis ist zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen bei der Stadt Oldenburg im Bürger- und Ordnungsamt, Bürgerbüro-Nord, Führerscheinstelle, Stiller Weg 10, zu stellen, wenn der Hauptwohnsitz in der Stadt Oldenburg liegt.
Die Antragstellung erfolgt vor Ort bei der Führerscheinstelle.
In der Regel erledigt die ausbildende Fahrschule stellvertretend für den Antragsteller sämtliche Formalitäten sowie den Gang zur Führerscheinstelle.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerlaubnis - Erweiterung
Der Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis ist zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen bei der Stadt Oldenburg im Bürger- und Ordnungsamt, Bürgerbüro-Nord, Führerscheinstelle, Stiller Weg 10, zu stellen, wenn der Hauptwohnsitz in der Stadt Oldenburg liegt.
Die Antragstellung erfolgt vor Ort bei der Führerscheinstelle.
In der Regel erledigt die ausbildende Fahrschule stellvertretend für den Antragsteller sämtliche Formalitäten sowie den Gang zur Führerscheinstelle.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Kopie Personalausweis
- ggf. Kopie des Führerscheines
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- Eignungsnachweise für Klasse A1, A2, AM, L, T, B, BE:
- Nachweis Schulung in Erster HilfeNachweis Schulung in Erster HilfeSehtest
- ... für Klasse C1, C1E, C und CE:
- Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- ... für Klasse D1, D1E, D und DE:
- Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- Gutachten über besondere Anforderungen nach Anlage 5 FeV
- Führungszeugnis der Belegart "0"
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerlaubnis Erweiterung
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bisheriger Führerschein
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passbildformat
- Name der ausbildenden Fahrschule
- Nachweis über die Teilnahme an einer „Schulung in erster Hilfe“, falls dieser noch nicht bei der Oldenburger Führerscheinstelle vorgelegen hat.
- Eine bis zum 31.03.2015 ausgestellte Bescheinigung über die „Erste Hilfe“ (16 Stunden) wird weiterhin akzeptiert.
Zusätzliche Unterlagen,
für die Erweiterung auf die Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T
- Bescheinigung (nicht älter als zwei Jahre) über das Sehvermögen von einer anerkannten Sehteststelle gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung
für die Erweiterung auf die Klassen C1, C1E, C, CE
- eine ärztliche Bescheinigung (nicht älter als zwei Jahre) über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise ein Zeugnis einer Augenärztin/eines Augenarztes oder einer Ärztin/eines Arztes mit der Zusatzbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder „Betriebsmedizin“.
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr) von einer Ärztin/einem Arzt der Wahl, einer Ärztin/einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder „Betriebsmedizin“.
für die Erweiterung auf die Klassen D1, D1E, D oder DE
- sämtliche Unterlagen wie bei den Klassen C1, C1E, C, CE
- Leistungspsychologische Gutachten (nicht älter als ein Jahr - Anlage 5 Fahrerlaubnis-Verordnung) von einer Ärtzin/einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder „Betriebsmedizin“ oder von Unternehmen, wenn sie über bestimmte Apparaturen verfügen, die die Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit oder ähnliches testen dürfen.
- Führungszeugnis (Behördenführungszeugnis, Belegart 0)
- Karteikartenabschrift (Sofern der bisherige Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgestellt wurde UND noch der rosa oder graue Führerschein im Besitz ist. Liegt ein EU-Kartenführerschein vor, ist keine Karteikartenabschrift erforderlich. )
Hinweis
Die Karteikartenabschrift ist eine Bestätigung der Führerscheindaten. Um das Antragsverfahren zu beschleunigen, kann die Karteikartenabschrift bei der auswärtigen Behörde telefonisch oder schriftlich angefordert werden. Von dort wird diese direkt an die Führerscheinstelle gesandt oder gefaxt (Fax: 0441 235-3080).
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerlaubnis - Erweiterung
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bisheriger Führerschein
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passbildformat
- Name der ausbildenden Fahrschule
- Nachweis über die Teilnahme an einer "Schulung in erster Hilfe", falls dieser noch nicht bei der Oldenburger Führerscheinstelle vorgelegen hat.
- Eine bis zum 31.03.2015 ausgestellte Bescheinigung über die "Erste Hilfe" (16 Stunden) wird weiterhin akzeptiert.
Zusätzliche Unterlagen,
für die Erweiterung auf die Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T
- Bescheinigung (nicht älter als zwei Jahre) über das Sehvermögen von einer anerkannten Sehteststelle gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung
für die Erweiterung auf die Klassen C1, C1E, C, CE
- eine ärztliche Bescheinigung (nicht älter als zwei Jahre) über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise ein Zeugnis einer Augenärztin/eines Augenarztes oder einer Ärztin/eines Arztes mit der Zusatzbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder "Betriebsmedizin".
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr) von einer Ärztin/einem Arzt der Wahl, einer Ärztin/einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder "Betriebsmedizin".
für die Erweiterung auf die Klassen D1, D1E, D oder DE
- sämtliche Unterlagen wie bei den Klassen C1, C1E, C, CE
- Leistungspsychologische Gutachten (nicht älter als ein Jahr - Anlage 5 Fahrerlaubnis-Verordnung) von einer Ärtzin/einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder "Betriebsmedizin" oder von Unternehmen, wenn sie über bestimmte Apparaturen verfügen, die die Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit oder ähnliches testen dürfen.
- Führungszeugnis (Behördenführungszeugnis, Belegart 0)
- Karteikartenabschrift (Sofern der bisherige Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgestellt wurde UND noch der rosa oder graue Führerschein im Besitz ist. Liegt ein EU-Kartenführerschein vor, ist keine Karteikartenabschrift erforderlich. )
Hinweis
Die Karteikartenabschrift ist eine Bestätigung der Führerscheindaten. Um das Antragsverfahren zu beschleunigen, kann die Karteikartenabschrift bei der auswärtigen Behörde telefonisch oder schriftlich angefordert werden. Von dort wird diese direkt an die Führerscheinstelle gesandt oder gefaxt (Fax: 0441 235-3080).
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerlaubnis Erweiterung
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerlaubnis - Erweiterung
Voraussetzungen
- Inhaber einer Fahrerlaubnis
- die für die neue(n) Fahrerlaubnisklasse(n) notwendigen Prüfungen wurden abgelegt
- ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
- erforderliches Mindestalter erreicht:
- 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
- 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE oder D1E
- 18 Jahre für die Klasse A bei Zugang in Stufen und für die Klassen B, BE, C, C1, CE oder C1E
- 15 Jahre für die Klassen A1, A2, L, AM und T
- geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
- ausgebildet zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften
- in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesene Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Befähigung zur Leistung Erster Hilfe
- nicht im Besitz einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis dieser Klasse
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerlaubnis Erweiterung
Mindestalter
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters gestellt werden. Das Mindestalter beträgt:
Mindestalter: 16 Jahre – Fahrerlaubnisklassen: AM, A1, L und T
Mindestalter: 18 Jahre – Fahrerlaubnisklassen: A2, B, BE, C1 und C1E
Mindestalter: 21 Jahre – Fahrerlaubnisklassen: C, CE, D1 und D1E
Mindestalter: 24 Jahre – Fahrerlaubnisklassen: A, D und DE
Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Wichtig
Liegt eine vorläufige Fahrerlaubnis vor, so ist diese bei Abholung des Führerscheins, abzugeben.
Hinweise zur Abholung durch eine bevollmächtigte Person
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Mindestalter
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters gestellt werden. Das Mindestalter beträgt:
Mindestalter: 16 Jahre - Fahrerlaubnisklassen: AM, A1, L und T
Mindestalter: 18 Jahre - Fahrerlaubnisklassen: A2, B, BE, C1 und C1E
Mindestalter: 21 Jahre - Fahrerlaubnisklassen: C, CE, D1 und D1E
Mindestalter: 24 Jahre - Fahrerlaubnisklassen: A, D und DE
Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Wichtig
Liegt eine vorläufige Fahrerlaubnis vor, so ist diese bei Abholung des Führerscheins, abzugeben.
Hinweise zur Abholung durch eine bevollmächtigte Person
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerlaubnis Erweiterung
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerlaubnis - Erweiterung
- Antrag: § 25 Absatz 2, § 22 + § 9 Fahrerlaubnis-Verordnung
- Gutachten/ärztliche Bescheinigung: Anlage 5 und Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung
- Mindestalter: § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung
- Prüfungen: § 16, § 17, § 18 Fahrerlaubnis-Verordnung
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte.
Erst nach der Überprüfung des Antragstellers kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
Der Fahrerlaubnisantrag ist grundsätzlich zwei Jahre gültig. Er verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wird.
Fristen
- Die Fahrerlaubnisklassen A1, A2, AM, L, T, B, BE, A sind ohne Befristung zu erteilen.
- Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D1, D1E, D und DE sind ab Erteilung auf fünf Jahre befristet.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerlaubnis Erweiterung
Gültigkeit
Der Führerschein ist auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf der Befristung wird das Führerscheindokument verwaltungsmäßig umgetauscht.
Zusätzlich regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Diese bestehen weiterhin für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung (unter anderem für Berufskraftfahrer, Busfahrer).
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerlaubnis - Erweiterung
Gültigkeit
Der Führerschein ist auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf der Befristung wird das Führerscheindokument verwaltungsmäßig umgetauscht.
Zusätzlich regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Diese bestehen weiterhin für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung (unter anderem für Berufskraftfahrer, Busfahrer).
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerlaubnis Erweiterung
Die Bearbeitung beträgt etwa sechs Wochen. Der Zeitraum kann sich verlängern, sofern Eintragungen im Fahreignungsregister oder im Führungszeugnis enthalten sind.
Nach der bestandenen Prüfung wird entweder der vorbereitete Führerschein oder eine Prüfbescheinigung ausgehändigt. Wird eine Prüfbescheinigung ausgehändigt, muss bei der Führerscheinstelle vorgesprochen werden. Es kann eine vorläufige Fahrerlaubnis ausgenhändigt werden.
Wurden mehrere Klassen beantragt, kann ebenfalls eine vorläufige Fahrerlaubnis, gegen Vorlage der Prüfbescheinigung ausgehändigt werden. Hinweise zur vorläufigen Fahrerlaubnis
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerlaubnis - Erweiterung
Die Bearbeitung beträgt etwa sechs Wochen. Der Zeitraum kann sich verlängern, sofern Eintragungen im Fahreignungsregister oder im Führungszeugnis enthalten sind.
Nach der bestandenen Prüfung wird entweder der vorbereitete Führerschein oder eine Prüfbescheinigung ausgehändigt. Wird eine Prüfbescheinigung ausgehändigt, muss bei der Führerscheinstelle vorgesprochen werden. Es kann eine vorläufige Fahrerlaubnis ausgenhändigt werden.
Wurden mehrere Klassen beantragt, kann ebenfalls eine vorläufige Fahrerlaubnis, gegen Vorlage der Prüfbescheinigung ausgehändigt werden. Hinweise zur vorläufigen Fahrerlaubnis
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerlaubnis Erweiterung
- 45,10 Euro Verwaltungsgebühr
- 45,90 Euro Verwaltungsgebühr innerhalb der Probezeit
Zusätzlich fallen weitere Gebühren an:
13,00 Euro für ein Führungszeugnis (nur für die D-Klassen notwendig)
Die Gebühren der Führerscheinstelle können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Hinweis:
Das Führungszeugnis kann bei der Führerscheinstelle beantragt werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerlaubnis - Erweiterung
- 43,90 Euro Verwaltungsgebühr
- 44,70 Euro Verwaltungsgebühr innerhalb der Probezeit
Zusätzlich fallen weitere Gebühren an:
13,00 Euro für ein Führungszeugnis (nur für die D-Klassen notwendig)
Die Gebühren der Führerscheinstelle können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Hinweis:
Das Führungszeugnis kann bei der Führerscheinstelle beantragt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule oder Fahrerlaubnisbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Text überprüft durch das Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Stichwörter
Fahrerlaubnis, neu Klasse, Erweiterung, Führerschein, Fahrerlaubniserweiterung