Fahrerlaubnis Erweiterung

    Fahrerlaubnis: Erweiterung

    Beschreibung

    In jedem Fall müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis persönlich beantragen, da zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.
     

    Hinweise für Delmenhorst: Fahrerlaubnis: Erweiterung

    Der Antrag wird in der Regel über die Fahrschule bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht.

    Der Antrag wird in der Regel über die Fahrschule bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisse (Führerscheinstelle)

    Aktuelles

    Bei Fragen zum Thema Fahrerlaubnisse, sei es zur ersten Erteilung, zum Umtausch, zur Erweiterung oder auch zum Entzug der Fahrerlaubnis, ist die Führerscheinstelle der Stadt Delmenhorst die Ansprechpartnerin. Dort gibt es Auskünfte zu allen fahrerlaubnisrechtlichen Angelegenheiten. Weitere Informationen und eine Liste über die Aufgaben der Führerscheinstelle finden sich unter dem Punkt „Dienstleistungen“.

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 1a

    27749 Delmenhorst

    City-Center (CCD)

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) zu folgenden Servicezeiten möglich: Montag: 8 bis 12 Uhr Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr Termine können auch per E-Mail an fahrerlaubnis@delmenhorst.de vereinbart werden. Bei Anfragen sind die Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Telefonnummer) sowie das Anliegen anzugeben. Telefonische Sprechzeiten: Montag: 14 bis 15 Uhr Dienstag bis Donnerstag: 11 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04221 990

    Fax: 04221 99141214

    E-Mail: fahrerlaubnis@delmenhorst.de

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Führerschein, Führerscheinstelle, Kartenführerschein, Fahrerkarte, Kontrollgerätkarte, Berufskraftfahrer, Berufskraftfahrerqualifikation, Straßenverkehrsamt, Fahrtraining, Umstellung, Umtausch

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2017

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie Personalausweis
    • ggf. Kopie des Führerscheines
    • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
    • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
    • Eignungsnachweise für Klasse A1, A2, AM, L, T, B, BE:
      • Nachweis Schulung in Erster HilfeNachweis Schulung in Erster HilfeSehtest
    • ... für Klasse C1, C1E, C und CE:
      • Nachweis Erste Hilfe
      • augenärztliches Gutachten
      • ärztliches Gutachten
    • ... für Klasse D1, D1E, D und DE:
      • Nachweis Erste Hilfe
      • augenärztliches Gutachten
      • ärztliches Gutachten
      • Gutachten über besondere Anforderungen nach Anlage 5 FeV
      • Führungszeugnis der Belegart "0"

    Hinweise für Delmenhorst: Fahrerlaubnis: Erweiterung

    zusätzlich ggf. eine Karteikartenabschrift

    Eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten) kann in der Regel telefonisch bei der Fahrerlaubnisbehörde angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat. Sie ist nicht erforderlich, wenn der aktuelle Führerschein in Delmenhorst ausgestellt wurde.

    Eine Liste der Fahrerlaubnisbehörden finden Sie im Bereich "Downloads".

    zusätzlich ggf. eine Karteikartenabschrift

    Eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten) kann in der Regel telefonisch bei der Fahrerlaubnisbehörde angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat. Sie ist nicht erforderlich, wenn der aktuelle Führerschein in Delmenhorst ausgestellt wurde.

    Eine Liste der Fahrerlaubnisbehörden finden Sie im Bereich "Downloads".

    Voraussetzungen

    • Inhaber einer Fahrerlaubnis
    • die für die neue(n) Fahrerlaubnisklasse(n) notwendigen Prüfungen wurden abgelegt
    • ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
    • erforderliches Mindestalter erreicht:
      • 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
      • 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE oder D1E
      • 18 Jahre für die Klasse A bei Zugang in Stufen und für die Klassen B, BE, C, C1, CE oder C1E
      • 15 Jahre für die Klassen A1, A2, L, AM und T
    • geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
    • ausgebildet zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften
    • in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesene Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen
    • Befähigung zur Leistung Erster Hilfe
    • nicht im Besitz einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis dieser Klasse

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
    Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte.
    Erst nach der Überprüfung des Antragstellers kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
    Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
    Der Fahrerlaubnisantrag ist grundsätzlich zwei Jahre gültig. Er verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wird.

    Fristen

    • Die Fahrerlaubnisklassen A1, A2, AM, L, T, B, BE, A sind ohne Befristung zu erteilen.
    • Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D1, D1E, D und DE sind ab Erteilung auf fünf Jahre befristet.

    Kosten

    Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule oder Fahrerlaubnisbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Text überprüft durch das Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, neu Klasse, Erweiterung, Führerschein, Fahrerlaubniserweiterung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024