Fahrerlaubnis Erweiterung

    Fahrerlaubnis: Erweiterung

    Beschreibung

    In jedem Fall müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis persönlich beantragen, da zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.
     

    Hinweise für Stade: Erweiterung der Fahrerlaubnis > z.B. Motorrad (A), Anhänger (BE) ...

    Allgemeine Informationen

    Erweiterung der Fahrerlaubnis – welche Fahrerlaubnisklasse?

    © Landkreis Stade

    Wenn Sie Ihre bereits bestehende Fahrerlaubnis um eine neue Fahrerlaubnisklasse erweitern möchten sind, abhängig von der beantragten Fahrerlaubnisklasse, gelten unterschiedliche Voraussetzungen.

    Da eine Vielzahl von Regelungen für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse zu beachten ist, möchten wir Ihnen hier einen Überblick zu generellen Fragestellungen geben. Für die Beratung in Einzelfällen stehen Ihnen die Führerscheinstelle und Ihre Fahrschule als Ansprechpartner zur Verfügung.

    Fahrschule > Ansprechpartner für die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis

    Die Fahrschule informiert umfangreich über den Ablauf der Fahrschulausbildung und reicht in Ihrem Auftrag den Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde – umgangssprachlich Führerscheinstelle – ein.

    Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis > grundsätzliche Regelungen

    • Voraussetzung: bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis
    • nicht im Besitz einer in Fahrerlaubnis dieser Klasse aus der EU / EWR
    • ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
    • Zeitpunkt der Antragstellung frühestens 6 Monate vor Erreichen des für die beantragte Klasse erforderlichen Mindestalters

     FAQs

    Erste-Hilfe-Kurs bei Erweiterung der Fahrerlaubnis?

    Da Sie bereits bei der ersten Fahrerlaubnis einen Erste-Hilfe-Nachweis erbracht haben, müssen Sie bei einer Erweiterung keinen erneuten Nachweis erbringen. Der Kurs muss die Anforderungen 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten erfüllt haben.

    Hinweis: Ein neuer Erste-Hilfe-Kurs ist dann erforderlich, wenn beim Ersterwerb lediglich ein Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ gemacht wurde. Diese frühere Bescheinigung reicht seit dem 13.03.2019 nicht mehr aus.

    Anforderungen an das Sehvermögen 
    Fahrerlaubnisklassen > A, B, BE, L, T (und alle Unterklassen)

    Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle, z.B. Augenoptiker mit Nachweis der notwendigen Mindestsehschärfe. Dieser darf bei Antragstellung nicht älter zwei Jahre sein.

    Hinweis: Sofern der Sehtest nicht bestanden wird, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.

     A / A1 / A2 > Stufenführerschein für Krafträder

    Wer zunächst die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erwirbt, erhält leichteren Zugang zur nächsthöheren Fahrerlaubnisklasse, der stufenweise Zugang in die nächsthöhere Führerscheinklasse erfolgt durch eine Aufstiegsprüfung: Damit wird ein Anreiz geschaffen, zunächst auf weniger leistungsstarken Zweirädern Erfahrung zu sammeln.

    BE > der "große" Anhängerführerschein

    Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und bis zu 3.500 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich.

    Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.



    Allgemeine Informationen

    Erweiterung der Fahrerlaubnis - welche Fahrerlaubnisklasse?

    © Landkreis Stade

    Wenn Sie Ihre bereits bestehende Fahrerlaubnis um eine neue Fahrerlaubnisklasse erweitern möchten sind, abhängig von der beantragten Fahrerlaubnisklasse, gelten unterschiedliche Voraussetzungen.

    Da eine Vielzahl von Regelungen für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse zu beachten ist, möchten wir Ihnen hier einen Überblick zu generellen Fragestellungen geben. Für die Beratung in Einzelfällen stehen Ihnen die Führerscheinstelle und Ihre Fahrschule als Ansprechpartner zur Verfügung.

    Fahrschule > Ansprechpartner für die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis

    Die Fahrschule informiert umfangreich über den Ablauf der Fahrschulausbildung und reicht in Ihrem Auftrag den Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde - umgangssprachlich Führerscheinstelle - ein.

    Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis > grundsätzliche Regelungen

    • Voraussetzung: bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis
    • nicht im Besitz einer in Fahrerlaubnis dieser Klasse aus der EU / EWR
    • ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
    • Zeitpunkt der Antragstellung frühestens 6 Monate vor Erreichen des für die beantragte Klasse erforderlichen Mindestalters

    FAQs

    Erste-Hilfe-Kurs bei Erweiterung der Fahrerlaubnis?

    Da Sie bereits bei der ersten Fahrerlaubnis einen Erste-Hilfe-Nachweis erbracht haben, müssen Sie bei einer Erweiterung keinen erneuten Nachweis erbringen. Der Kurs muss die Anforderungen 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten erfüllt haben.

    Hinweis: Ein neuer Erste-Hilfe-Kurs ist dann erforderlich, wenn beim Ersterwerb lediglich ein Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" gemacht wurde. Diese frühere Bescheinigung reicht seit dem 13.03.2019 nicht mehr aus.

    Anforderungen an das Sehvermögen
    Fahrerlaubnisklassen > A, B, BE, L, T (und alle Unterklassen)

    Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle, z.B. Augenoptiker mit Nachweis der notwendigen Mindestsehschärfe. Dieser darf bei Antragstellung nicht älter zwei Jahre sein.

    Hinweis: Sofern der Sehtest nicht bestanden wird, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.

    A / A1 / A2 > Stufenführerschein für Krafträder

    Wer zunächst die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erwirbt, erhält leichteren Zugang zur nächsthöheren Fahrerlaubnisklasse, der stufenweise Zugang in die nächsthöhere Führerscheinklasse erfolgt durch eine Aufstiegsprüfung: Damit wird ein Anreiz geschaffen, zunächst auf weniger leistungsstarken Zweirädern Erfahrung zu sammeln.

    BE > der "große" Anhängerführerschein

    Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und bis zu 3.500 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich.

    Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Harsefeld (Kreis Stade, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie Personalausweis
    • ggf. Kopie des Führerscheines
    • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
    • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
    • Eignungsnachweise für Klasse A1, A2, AM, L, T, B, BE:
      • Nachweis Schulung in Erster HilfeNachweis Schulung in Erster HilfeSehtest
    • ... für Klasse C1, C1E, C und CE:
      • Nachweis Erste Hilfe
      • augenärztliches Gutachten
      • ärztliches Gutachten
    • ... für Klasse D1, D1E, D und DE:
      • Nachweis Erste Hilfe
      • augenärztliches Gutachten
      • ärztliches Gutachten
      • Gutachten über besondere Anforderungen nach Anlage 5 FeV
      • Führungszeugnis der Belegart "0"

    Voraussetzungen

    • Inhaber einer Fahrerlaubnis
    • die für die neue(n) Fahrerlaubnisklasse(n) notwendigen Prüfungen wurden abgelegt
    • ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
    • erforderliches Mindestalter erreicht:
      • 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
      • 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE oder D1E
      • 18 Jahre für die Klasse A bei Zugang in Stufen und für die Klassen B, BE, C, C1, CE oder C1E
      • 15 Jahre für die Klassen A1, A2, L, AM und T
    • geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
    • ausgebildet zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften
    • in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesene Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen
    • Befähigung zur Leistung Erster Hilfe
    • nicht im Besitz einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis dieser Klasse

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
    Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte.
    Erst nach der Überprüfung des Antragstellers kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
    Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
    Der Fahrerlaubnisantrag ist grundsätzlich zwei Jahre gültig. Er verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wird.

    Fristen

    • Die Fahrerlaubnisklassen A1, A2, AM, L, T, B, BE, A sind ohne Befristung zu erteilen.
    • Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D1, D1E, D und DE sind ab Erteilung auf fünf Jahre befristet.

    Kosten

    Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule oder Fahrerlaubnisbehörde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Text überprüft durch das Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Erweiterung, Fahrerlaubnis, Führerschein, neu Klasse, Fahrerlaubniserweiterung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)