Fahrerlaubnis: Erteilung
Die Fahrerlaubnis ist durch den Führerschein nachzuweisen. Dieser ist nötig, um in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen.
Beschreibung
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Bußgeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: 04401 927-0
Fax: 04401 927-100
Internet
Formulare
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Sehtest-Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung ; Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Melanie Busche
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)Telefon Festnetz: 04401 927-214
Fax: 04401 927-422
Herr Volker Schommartz
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)E-Mail: volker.schommartz@wesermarsch.de
Telefon Festnetz: 04401 927-222
Fax: 04401 927-422
Frau Britta Rathekamp
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)E-Mail: fuehrerscheinstelle@wesermarsch.de
Telefon Festnetz: 04401 927-306
Fax: 04401 927-422
Herr Sujenehru Sivanehru
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)E-Mail: fuehrerscheinstelle@wesermarsch.de
Fax: 04401 927-422
Telefon Festnetz: 04401 927-807
Herr Marco Tischbierek
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)Fax: 04401 927-422
E-Mail: fuehrerscheinstelle@wesermarsch.de
Telefon Festnetz: 04401 927-803
Frau Sylvia Minet
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)Telefon Festnetz: 04401 927-293
Fax: 04401 927-422
E-Mail: sylvia.minet@wesermarsch.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises
- ggf. Kopie des Führerscheines (bei Erweiterungen)
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Eignungsnachweise
- für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt):
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Sehtest
- für Klasse C1, C1E, C und CE:
- Erste-Hilfe-Nachweis
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- für Klasse D1, D1E, D und DE:
- Erste-Hilfe-Nachweis
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- Gutachten über besondere Anforderungen
- Führungszeugnis der Belegart "0"
- für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt):
Formulare
Nicht angegeben
Voraussetzungen
- Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
- Erreichen des erforderlichen Mindestalters für die angestrebte Fahrerlaubnisklasse
- Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- erfolgreich bestandene theoretische und praktische Prüfung nach Durchlaufen einer Fahrschulausbildung
- Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr oder
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Nachweis, dass keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse vorhanden ist
Detaillierte Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundeamtes (KBA).
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Sie stellen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Die zuständige Stelle ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung der antragstellenden Person kann der Prüfauftrag erteilt werden.
Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
Fristen
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Kosten
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Weitere Informationen
Nicht angegeben
Bemerkungen
Nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
Nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 29.07.2014