Fahrerlaubnis Erteilung / Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse T
    99108047001000, 99108047001005

    Fahrerlaubnis: Erteilung

    Die Fahrerlaubnis ist durch den Führerschein nachzuweisen. Dieser ist nötig, um in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen. 

    Beschreibung

    Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Bußgeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Poggenburger Straße 15
    26919 Brake (Unterweser)

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Do  08:00 - 15:30 Uhr Freitag   08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung; Mo - Do  08:00 - 15:30 Uhr Freitag   08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04401 927-0

    Fax: 04401 927-100

    Internet

    Formulare

    Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
    Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
    Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
    Sehtest-Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2017
    Technisch geändert am 10.02.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Poggenburger Straße 15
    26919 Brake (Unterweser)

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung ; Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.01.2024
    Technisch geändert am 11.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises
    • ggf. Kopie des Führerscheines (bei Erweiterungen)
    • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Eignungsnachweise
      • für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt):
        • Erste-Hilfe-Nachweis
        • Sehtest
      • für Klasse C1, C1E, C und CE:
        • Erste-Hilfe-Nachweis
        • augenärztliches Gutachten
        • ärztliches Gutachten
      • für Klasse D1, D1E, D und DE:
        • Erste-Hilfe-Nachweis
        • augenärztliches Gutachten
        • ärztliches Gutachten
        • Gutachten über besondere Anforderungen
        • Führungszeugnis der Belegart "0"

    Formulare

    Nicht angegeben

    Voraussetzungen

    • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
    • Erreichen des erforderlichen Mindestalters für die angestrebte Fahrerlaubnisklasse
    • Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
    • erfolgreich bestandene theoretische und praktische Prüfung nach Durchlaufen einer Fahrschulausbildung
    • Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr oder
    • Erste-Hilfe-Nachweis
    • Nachweis, dass keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse vorhanden ist

    Detaillierte Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundeamtes (KBA).

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Nicht angegeben

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Die zuständige Stelle ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung der antragstellenden Person kann der Prüfauftrag erteilt werden.

    Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.

    Fristen

    Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    nicht angegeben

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nicht angegeben

    Weitere Informationen

    Nicht angegeben

    Bemerkungen

    Nicht angegeben

    Unterstützende Institutionen

    Nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 29.07.2014

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 07.07.2021
    Technisch geändert am 23.10.2024