Fahrerlaubnis: Erteilung
Beschreibung
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Landkreis Grafschaft Bentheim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises
- ggf. Kopie des Führerscheines (bei Erweiterungen)
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Eignungsnachweise
- für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt):
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Sehtest
- für Klasse C1, C1E, C und CE:
- Erste-Hilfe-Nachweis
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- für Klasse D1, D1E, D und DE:
- Erste-Hilfe-Nachweis
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- Gutachten über besondere Anforderungen
- Führungszeugnis der Belegart "0"
- für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt):
Hinweise für Grafschaft Bentheim: Führerschein - Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung
Bei Ersterteilung und Erweiterung der Klassen A1, A, B, BE, AM, L, T:
- gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass (ist bei Antragstellung vorzulegen)
- Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007) Es besteht für die Antragsteller die Möglichkeit die biometrischen Daten (Fotoaufnahme und Unterschrift) selber vor Ort in der Führerscheinstelle an einem Selbstbedienungsterminal zu erfassen. Für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung zahlt der Antragsteller ein Nutzungsentgelt in Höhe von 6 €. In diesem Fall muss durch den Antragsteller kein biometrisches Lichtbild mehr mitgebracht werden. Hinweis: Ein Ausdruck des Fotos ist nicht möglich!
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre) oder
- Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- Gesundheitsfragebogen (freiwillig)
- ggf. eine Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war.
Bei Erweiterung der Klassen C, CE, C1, C1E:
- gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass
- Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007)
- Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- ärtzliche Bescheinigung über die körperliche u. geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- ggf. eine Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war.
Bei Erweiterung der Klassen D, DE, D1, D1E:
- gültigen Personausweis, etc.
- Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007)
- Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche u. geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung (nicht älter als 1 Jahr)
- Führungszeugnis der Belegart "07" (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
- ggf eine Kartenkartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war.
Bei Verlängerung der Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis der Klassen C, CE,C1, C1E:
- gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass
- Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007)
- Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eigung (nicht älter als 1 Jahr)
- ggf. eine Karteikartenabschrift
Bei Verlängerung der Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1, D1E:
- gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass
- Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007)
- Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche u. geistige Eignung
- Führungszeugnis der Belegart "07" (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
- ggf eine Kartenkartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war.
Ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich
- Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichung "betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche u. geistige Eignung.
Bei Ersterteilung und Erweiterung der Klassen A1, A, B, BE, AM, L, T:
- gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass (ist bei Antragstellung vorzulegen)
- Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007) Es besteht für die Antragsteller die Möglichkeit die biometrischen Daten (Fotoaufnahme und Unterschrift) selber vor Ort in der Führerscheinstelle an einem Selbstbedienungsterminal zu erfassen. Für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung zahlt der Antragsteller ein Nutzungsentgelt in Höhe von 6 €. In diesem Fall muss durch den Antragsteller kein biometrisches Lichtbild mehr mitgebracht werden. Hinweis: Ein Ausdruck des Fotos ist nicht möglich!
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre) oder
- Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- Gesundheitsfragebogen (freiwillig)
- ggf. eine Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war.
Bei Erweiterung der Klassen C, CE, C1, C1E:
- gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass
- Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007)
- Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- ärtzliche Bescheinigung über die körperliche u. geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- ggf. eine Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war.
Bei Erweiterung der Klassen D, DE, D1, D1E:
- gültigen Personausweis, etc.
- Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007)
- Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche u. geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung (nicht älter als 1 Jahr)
- Führungszeugnis der Belegart "07" (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
- ggf eine Kartenkartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war.
Bei Verlängerung der Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis der Klassen C, CE,C1, C1E:
- gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass
- Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007)
- Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eigung (nicht älter als 1 Jahr)
- ggf. eine Karteikartenabschrift
Bei Verlängerung der Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1, D1E:
- gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass
- Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007)
- Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche u. geistige Eignung
- Führungszeugnis der Belegart "07" (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
- ggf eine Kartenkartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war.
Ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich
- Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichung "betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche u. geistige Eignung.
Voraussetzungen
- Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
- Erreichen des erforderlichen Mindestalters für die angestrebte Fahrerlaubnisklasse
- Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- erfolgreich bestandene theoretische und praktische Prüfung nach Durchlaufen einer Fahrschulausbildung
- Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr oder
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Nachweis, dass keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse vorhanden ist
Detaillierte Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundeamtes (KBA).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie stellen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Die zuständige Stelle ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung der antragstellenden Person kann der Prüfauftrag erteilt werden.
Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
Fristen
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 29.07.2014
Stichwörter
Fahrerlaubnis: Ausstellung, Führerschein Erstantrag, Führerschein, erster Führerschein, erste Fahrerlaubnis beantragen, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis: Erteilung, Fahranfänger