Fahrerlaubnis: Erteilung
Beschreibung
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.
Hinweise für Verden: Fahrerlaubnis - Ersterteilung / Verlängerung Klassen C und D
Für das Führen von Kraftfahrzeugen ist eine allgemeine Fahrerlaubnis notwendig. Eine Übersicht über das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnisklassen können Sie hier aufrufen.
Der förmliche Antrag wird i. d. R. über die ausbildende Fahrschule bei der Führerscheinstelle vorgelegt. Ansonsten müssen Sie den Antrag persönlich einreichen.
Antragsunterlagen:
Für die Erteilung, Erweiterung und Verlängerung einer allgemeinen Fahrerlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:
für alle Klassen:
- Antrag auf Fahrerlaubnis (pdf-Formular, s. u.)
- Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass immer mit Meldebescheinigung). Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
- ein aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm)
zusätzlich bei Klasse A, A2, A1, B, BE, AM, T, L:
- Sehtestbescheinigung oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über Schulungsteilnahme "Erste Hilfe". Schulungsstellen finden Sie hier.
zusätzlich bei Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:
- ärztliche Bescheinigung oder augenärztliches Zeugnis über die Untersuchung des Sehvermögens
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
- Bescheinigung über Schulungsteilnahme "Erste Hilfe". Schulungsstellen finden Sie hier.
nur für Klasse D, DE, D1, D1E:
- Führungszeugnis der Belegart "O" (wird unmittelbar zugesandt)
- bei Ersterteilung bzw. ab dem 50. Lebensjahr: Nachweis der gesundheitlichen Eignung (medizinisch/psychologisch) durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle oder ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
Führen von Krafträdern der Klasse A1 (Schlüsselzahl 196)
Seit dem 31.12.2019 haben Besitzer der Klasse B die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW) in Deutschland zu führen.
- mindestens 5 Jahre Besitz der Führerscheinklasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in der Fahrschule (4 mal 90 Minuten theoretische und mind. 5 mal 90 Minuten praktische Ausbildung)
- Eintragung in Führerschein erforderlich (B196-Bescheinigung alleine reicht nicht)
- keine Anerkennung im Ausland
- Gebühr: 38,60 EUR
Führerschein Klasse B 197 (Automatikregelung)
Seit 01.04.2021 kann mittels einer Schaltkompetenzschulung und einer 15-minütigen Testfahrt mit Fahrlehrer die Schlüsselzahl 197 erworben werden. Damit dürfen - auch bei Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe - weltweit Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Schaltgetriebe gefahren werden.
Gebühren:
Die Gebühren für die Ausstellung einer allgemeinen Fahrerlaubnis betragen
- 44,70 Euro bei Ersterteilung mit Probezeit
- 43,90 Euro bei Erteilung, Erweiterung und Verlängerung.
Für das Führen von Kraftfahrzeugen ist eine allgemeine Fahrerlaubnis notwendig. Eine Übersicht über das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnisklassen können Sie hier aufrufen.
Der förmliche Antrag wird i. d. R. über die ausbildende Fahrschule bei der Führerscheinstelle vorgelegt. Ansonsten müssen Sie den Antrag persönlich einreichen.
Antragsunterlagen:
Für die Erteilung, Erweiterung und Verlängerung einer allgemeinen Fahrerlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:
für alle Klassen:
- Antrag auf Fahrerlaubnis (pdf-Formular, s. u.)
- Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass immer mit Meldebescheinigung). Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
- ein aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm)
zusätzlich bei Klasse A, A2, A1, B, BE, AM, T, L:
- Sehtestbescheinigung oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über Schulungsteilnahme "Erste Hilfe". Schulungsstellen finden Sie hier.
zusätzlich bei Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:
- ärztliche Bescheinigung oder augenärztliches Zeugnis über die Untersuchung des Sehvermögens
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
- Bescheinigung über Schulungsteilnahme "Erste Hilfe". Schulungsstellen finden Sie hier.
nur für Klasse D, DE, D1, D1E:
- Führungszeugnis der Belegart "O" (wird unmittelbar zugesandt)
- bei Ersterteilung bzw. ab dem 50. Lebensjahr: Nachweis der gesundheitlichen Eignung (medizinisch/psychologisch) durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle oder ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
Führen von Krafträdern der Klasse A1 (Schlüsselzahl 196)
Seit dem 31.12.2019 haben Besitzer der Klasse B die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW) in Deutschland zu führen.
- mindestens 5 Jahre Besitz der Führerscheinklasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in der Fahrschule (4 mal 90 Minuten theoretische und mind. 5 mal 90 Minuten praktische Ausbildung)
- Eintragung in Führerschein erforderlich (B196-Bescheinigung alleine reicht nicht)
- keine Anerkennung im Ausland
- Gebühr: 38,60 EUR
Führerschein Klasse B 197 (Automatikregelung)
Seit 01.04.2021 kann mittels einer Schaltkompetenzschulung und einer 15-minütigen Testfahrt mit Fahrlehrer die Schlüsselzahl 197 erworben werden. Damit dürfen - auch bei Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe - weltweit Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Schaltgetriebe gefahren werden.
Gebühren:
Die Gebühren für die Ausstellung einer allgemeinen Fahrerlaubnis betragen
- 44,70 Euro bei Ersterteilung mit Probezeit
- 43,90 Euro bei Erteilung, Erweiterung und Verlängerung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
FD Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04231 15-0
Kontaktperson
Herr Paustian
Frau Scheffer
Frau Vogts
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises
- ggf. Kopie des Führerscheines (bei Erweiterungen)
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Eignungsnachweise
- für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt):
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Sehtest
- für Klasse C1, C1E, C und CE:
- Erste-Hilfe-Nachweis
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- für Klasse D1, D1E, D und DE:
- Erste-Hilfe-Nachweis
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- Gutachten über besondere Anforderungen
- Führungszeugnis der Belegart "0"
- für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt):
Formulare
Hinweise für Verden: Fahrerlaubnis - Ersterteilung / Verlängerung Klassen C und D
Voraussetzungen
- Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
- Erreichen des erforderlichen Mindestalters für die angestrebte Fahrerlaubnisklasse
- Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- erfolgreich bestandene theoretische und praktische Prüfung nach Durchlaufen einer Fahrschulausbildung
- Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr oder
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Nachweis, dass keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse vorhanden ist
Detaillierte Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundeamtes (KBA).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie stellen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Die zuständige Stelle ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung der antragstellenden Person kann der Prüfauftrag erteilt werden.
Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
Fristen
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 29.07.2014
Stichwörter
Fahrerlaubnis: Ausstellung, Führerschein Erstantrag, Führerschein, erster Führerschein, erste Fahrerlaubnis beantragen, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis: Erteilung, Fahranfänger