Fahrerlaubnis Erteilung

    Fahrerlaubnis: Erteilung

    Beschreibung

    Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.

    Hinweise für Osterholz: Ersterteilung und Erweiterung

    Allgemeine Informationen

    Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden. 



    Allgemeine Informationen

    Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.



    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Hinweise für Osterholz: Ersterteilung und Erweiterung

    Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.

    Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Osterholzer Straße 23

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 930-2002

    Fax: 04791 930-2098

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@landkreis-osterholz.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises
    • ggf. Kopie des Führerscheines (bei Erweiterungen)
    • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Eignungsnachweise
      • für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt):
        • Erste-Hilfe-Nachweis
        • Sehtest
      • für Klasse C1, C1E, C und CE:
        • Erste-Hilfe-Nachweis
        • augenärztliches Gutachten
        • ärztliches Gutachten
      • für Klasse D1, D1E, D und DE:
        • Erste-Hilfe-Nachweis
        • augenärztliches Gutachten
        • ärztliches Gutachten
        • Gutachten über besondere Anforderungen
        • Führungszeugnis der Belegart "0"

    Hinweise für Osterholz: Ersterteilung und Erweiterung

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
    • 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)

    für die Antragstellung der Klasse(n) AM, A, A1, A2, B, BE, L, T:

    • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
    • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)

    für die Antragstellung der Klasse(n) B96, B196

    • aktueller Führerschein
    • Fahrerschulung (Muster nach Anlage 7a bzw. 7b)

    für die Antragstellung der Klasse(n) C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:

    • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
    • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
    • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
    • nur bei D-Klassen: höherwertiges Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
    • nur bei D-Klassen: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O", ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen)

    für die Antragstellung bei einer auswärtigen Fahrschule:

    • Name und Anschrift der Fahrschule
    • Name und Anschrift des zuständigen TÜV's
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
    • 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)

    für die Antragstellung der Klasse(n) AM, A, A1, A2, B, BE, L, T:

    • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
    • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)

    für die Antragstellung der Klasse(n) B96, B196

    • aktueller Führerschein
    • Fahrerschulung (Muster nach Anlage 7a bzw. 7b)

    für die Antragstellung der Klasse(n) C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:

    • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
    • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
    • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
    • nur bei D-Klassen: höherwertiges Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
    • nur bei D-Klassen: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O", ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen)

    für die Antragstellung bei einer auswärtigen Fahrschule:

    • Name und Anschrift der Fahrschule
    • Name und Anschrift des zuständigen TÜV's

    Formulare

    Hinweise für Osterholz: Ersterteilung und Erweiterung

    Die Antragstellung erfolgt i.d.R. über Ihre Fahrschule. Dort geben Sie alle notwendigen Unterlagen ab und zahlen die Antragsgebühr ein. Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nicht erforderlich. 

    Ausnahmen:

    Anträge auf die Eintragung der Schlüsselzahlen 96 oder 196 sind persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.

    Bei auswärtigen Fahrschulen reichen die Antragsteller die Anträge persönlich ein, wenn diese der Fahrerlaubnisbehörde nicht postalisch von der Fahrschule zugesandt werden. 

    Die Antragstellung ist frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters möglich.

    Die Antragstellung erfolgt i.d.R. über Ihre Fahrschule. Dort geben Sie alle notwendigen Unterlagen ab und zahlen die Antragsgebühr ein. Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nicht erforderlich.

    Ausnahmen:

    Anträge auf die Eintragung der Schlüsselzahlen 96 oder 196 sind persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.

    Bei auswärtigen Fahrschulen reichen die Antragsteller die Anträge persönlich ein, wenn diese der Fahrerlaubnisbehörde nicht postalisch von der Fahrschule zugesandt werden.

    Die Antragstellung ist frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters möglich.

    Voraussetzungen

    • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
    • Erreichen des erforderlichen Mindestalters für die angestrebte Fahrerlaubnisklasse
    • Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
    • erfolgreich bestandene theoretische und praktische Prüfung nach Durchlaufen einer Fahrschulausbildung
    • Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr oder
    • Erste-Hilfe-Nachweis
    • Nachweis, dass keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse vorhanden ist

    Detaillierte Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundeamtes (KBA).

    Hinweise für Osterholz: Ersterteilung und Erweiterung

    • Sie sind und waren nie im Besitz einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse
    • Sie sind nicht im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis

    Mindestalter:

    • 16 Jahre für die Klasse(n) AM, A1, L und T
    • 18 Jahre für die Klasse(n) A2, B, B96, BE, C1, C1E
    • 21 Jahre für die Klasse(n) C, CE,  D1, D1E (ggfls. früher unter bestimmten Voraussetzungen) 
    • 24 Jahre für die Klasse A
    • 24 Jahre für die Klassen D und DE (ggfls. früher unter bestimmten Voraussetzungen) 
    • 25 Jahre für die Klasse B196
    • Sie sind und waren nie im Besitz einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse
    • Sie sind nicht im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis

    Mindestalter:

    • 16 Jahre für die Klasse(n) AM, A1, L und T
    • 18 Jahre für die Klasse(n) A2, B, B96, BE, C1, C1E
    • 21 Jahre für die Klasse(n) C, CE, D1, D1E (ggfls. früher unter bestimmten Voraussetzungen)
    • 24 Jahre für die Klasse A
    • 24 Jahre für die Klassen D und DE (ggfls. früher unter bestimmten Voraussetzungen)
    • 25 Jahre für die Klasse B196

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Die zuständige Stelle ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung der antragstellenden Person kann der Prüfauftrag erteilt werden.

    Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.

    Fristen

    Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden.

    Hinweise für Osterholz: Ersterteilung und Erweiterung

    • Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, L, T, B, B96, B 196, BE sind ohne Befristung zu erteilen. Bitte beachten Sie die Gültigkeit des Dokumentes (15 Jahre ab Ausstellung).
    • Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE werden auf fünf Jahre befristet erteilt.
    • Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, L, T, B, B96, B 196, BE sind ohne Befristung zu erteilen. Bitte beachten Sie die Gültigkeit des Dokumentes (15 Jahre ab Ausstellung).
    • Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE werden auf fünf Jahre befristet erteilt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

    Hinweise für Osterholz: Ersterteilung und Erweiterung

    • 43,90 € bis 44,70 €
    • ggf. zzgl. 28,60 € für die Eintragung einer Schlüsselzahl (z. B. für die B 197)
    • 43,90 € bis 44,70 €
    • ggf. zzgl. 28,60 € für die Eintragung einer Schlüsselzahl (z. B. für die B 197)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Osterholz: Ersterteilung und Erweiterung

    Weitere Informationen erhalten Sie bei einer Fahrschule in Ihrer Nähe.


    Wenn Fahrschüler*innen Ihren Führerschein nicht direkt nach der bestandenen Prüfung vom Prüfer ausgehändigt bekommen, kann das verschiedene Gründe haben. In diesen Fällen ist eine Terminabsprache zur Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Fahrerlaubnisbehörde notwendig. Dabei wird der Sachverhalt erläutert und über ggf. mitzubringende Unterlagen oder Gebühren aufgeklärt.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei einer Fahrschule in Ihrer Nähe.


    Wenn Fahrschüler*innen Ihren Führerschein nicht direkt nach der bestandenen Prüfung vom Prüfer ausgehändigt bekommen, kann das verschiedene Gründe haben. In diesen Fällen ist eine Terminabsprache zur Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Fahrerlaubnisbehörde notwendig. Dabei wird der Sachverhalt erläutert und über ggf. mitzubringende Unterlagen oder Gebühren aufgeklärt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 29.07.2014

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis: Ausstellung, Führerschein Erstantrag, Führerschein, erster Führerschein, erste Fahrerlaubnis beantragen, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis: Erteilung, Fahranfänger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)