Fahrerlaubnis: Erteilung
Beschreibung
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.
Hinweise für Osterholz: Ersterteilung und Erweiterung
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Osterholz: Ersterteilung und Erweiterung
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Sachgebiet Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04791 930-2002
Fax: 04791 930-2098
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises
- ggf. Kopie des Führerscheines (bei Erweiterungen)
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Eignungsnachweise
- für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt):
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Sehtest
- für Klasse C1, C1E, C und CE:
- Erste-Hilfe-Nachweis
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- für Klasse D1, D1E, D und DE:
- Erste-Hilfe-Nachweis
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- Gutachten über besondere Anforderungen
- Führungszeugnis der Belegart "0"
- für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt):
Hinweise für Osterholz: Ersterteilung und Erweiterung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)
für die Antragstellung der Klasse(n) AM, A, A1, A2, B, BE, L, T:
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
für die Antragstellung der Klasse(n) B96, B196
- aktueller Führerschein
- Fahrerschulung (Muster nach Anlage 7a bzw. 7b)
für die Antragstellung der Klasse(n) C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
- ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- nur bei D-Klassen: höherwertiges Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- nur bei D-Klassen: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O", ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen)
für die Antragstellung bei einer auswärtigen Fahrschule:
- Name und Anschrift der Fahrschule
- Name und Anschrift des zuständigen TÜV's
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)
für die Antragstellung der Klasse(n) AM, A, A1, A2, B, BE, L, T:
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
für die Antragstellung der Klasse(n) B96, B196
- aktueller Führerschein
- Fahrerschulung (Muster nach Anlage 7a bzw. 7b)
für die Antragstellung der Klasse(n) C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
- ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- nur bei D-Klassen: höherwertiges Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- nur bei D-Klassen: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O", ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen)
für die Antragstellung bei einer auswärtigen Fahrschule:
- Name und Anschrift der Fahrschule
- Name und Anschrift des zuständigen TÜV's
Formulare
Hinweise für Osterholz: Ersterteilung und Erweiterung
Die Antragstellung erfolgt i.d.R. über Ihre Fahrschule. Dort geben Sie alle notwendigen Unterlagen ab und zahlen die Antragsgebühr ein. Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nicht erforderlich.
Ausnahmen:
Anträge auf die Eintragung der Schlüsselzahlen 96 oder 196 sind persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.
Bei auswärtigen Fahrschulen reichen die Antragsteller die Anträge persönlich ein, wenn diese der Fahrerlaubnisbehörde nicht postalisch von der Fahrschule zugesandt werden.
Die Antragstellung ist frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters möglich.
- Antrag auf Führerschein, Fahrerkarte oder FahrerqualifizierungsnachweisAntrag auf Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung, Neuerteilung, Umschreibung der Fahrerlaubnis sowie auf Ausstellung Fahrerkarte und Fahrerqualifizierungsnachweis
- Gesundheitsbogen (freiwillig)
Die Antragstellung erfolgt i.d.R. über Ihre Fahrschule. Dort geben Sie alle notwendigen Unterlagen ab und zahlen die Antragsgebühr ein. Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nicht erforderlich.
Ausnahmen:
Anträge auf die Eintragung der Schlüsselzahlen 96 oder 196 sind persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.
Bei auswärtigen Fahrschulen reichen die Antragsteller die Anträge persönlich ein, wenn diese der Fahrerlaubnisbehörde nicht postalisch von der Fahrschule zugesandt werden.
Die Antragstellung ist frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters möglich.
- Antrag auf Führerschein, Fahrerkarte oder FahrerqualifizierungsnachweisAntrag auf Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung, Neuerteilung, Umschreibung der Fahrerlaubnis sowie auf Ausstellung Fahrerkarte und Fahrerqualifizierungsnachweis
- Gesundheitsbogen (freiwillig)
Voraussetzungen
- Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
- Erreichen des erforderlichen Mindestalters für die angestrebte Fahrerlaubnisklasse
- Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- erfolgreich bestandene theoretische und praktische Prüfung nach Durchlaufen einer Fahrschulausbildung
- Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr oder
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Nachweis, dass keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse vorhanden ist
Detaillierte Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundeamtes (KBA).
- Voraussetzungen und Geltungsdauer von Fahrerlaubnissen auf den Seiten des Bundesamtes für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
- Übersicht der Fahrerlaubnisklassen
Hinweise für Osterholz: Ersterteilung und Erweiterung
- Sie sind und waren nie im Besitz einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse
- Sie sind nicht im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis
Mindestalter:
- 16 Jahre für die Klasse(n) AM, A1, L und T
- 18 Jahre für die Klasse(n) A2, B, B96, BE, C1, C1E
- 21 Jahre für die Klasse(n) C, CE, D1, D1E (ggfls. früher unter bestimmten Voraussetzungen)
- 24 Jahre für die Klasse A
- 24 Jahre für die Klassen D und DE (ggfls. früher unter bestimmten Voraussetzungen)
- 25 Jahre für die Klasse B196
- Sie sind und waren nie im Besitz einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse
- Sie sind nicht im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis
Mindestalter:
- 16 Jahre für die Klasse(n) AM, A1, L und T
- 18 Jahre für die Klasse(n) A2, B, B96, BE, C1, C1E
- 21 Jahre für die Klasse(n) C, CE, D1, D1E (ggfls. früher unter bestimmten Voraussetzungen)
- 24 Jahre für die Klasse A
- 24 Jahre für die Klassen D und DE (ggfls. früher unter bestimmten Voraussetzungen)
- 25 Jahre für die Klasse B196
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie stellen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Die zuständige Stelle ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung der antragstellenden Person kann der Prüfauftrag erteilt werden.
Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
Fristen
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden.
Hinweise für Osterholz: Ersterteilung und Erweiterung
- Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, L, T, B, B96, B 196, BE sind ohne Befristung zu erteilen. Bitte beachten Sie die Gültigkeit des Dokumentes (15 Jahre ab Ausstellung).
- Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE werden auf fünf Jahre befristet erteilt.
- Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, L, T, B, B96, B 196, BE sind ohne Befristung zu erteilen. Bitte beachten Sie die Gültigkeit des Dokumentes (15 Jahre ab Ausstellung).
- Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE werden auf fünf Jahre befristet erteilt.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Hinweise für Osterholz: Ersterteilung und Erweiterung
- 43,90 € bis 44,70 €
- ggf. zzgl. 28,60 € für die Eintragung einer Schlüsselzahl (z. B. für die B 197)
- 43,90 € bis 44,70 €
- ggf. zzgl. 28,60 € für die Eintragung einer Schlüsselzahl (z. B. für die B 197)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Osterholz: Ersterteilung und Erweiterung
Weitere Informationen erhalten Sie bei einer Fahrschule in Ihrer Nähe.
Wenn Fahrschüler*innen Ihren Führerschein nicht direkt nach der bestandenen Prüfung vom Prüfer ausgehändigt bekommen, kann das verschiedene Gründe haben. In diesen Fällen ist eine Terminabsprache zur Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Fahrerlaubnisbehörde notwendig. Dabei wird der Sachverhalt erläutert und über ggf. mitzubringende Unterlagen oder Gebühren aufgeklärt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei einer Fahrschule in Ihrer Nähe.
Wenn Fahrschüler*innen Ihren Führerschein nicht direkt nach der bestandenen Prüfung vom Prüfer ausgehändigt bekommen, kann das verschiedene Gründe haben. In diesen Fällen ist eine Terminabsprache zur Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Fahrerlaubnisbehörde notwendig. Dabei wird der Sachverhalt erläutert und über ggf. mitzubringende Unterlagen oder Gebühren aufgeklärt.
Weitere Informationen
Hinweise für Osterholz: Ersterteilung und Erweiterung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 29.07.2014
Stichwörter
Fahrerlaubnis: Ausstellung, Führerschein Erstantrag, Führerschein, erster Führerschein, erste Fahrerlaubnis beantragen, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis: Erteilung, Fahranfänger