Fahrerlaubnis Erteilung

    Fahrerlaubnis: Erteilung

    Beschreibung

    Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.

    Hinweise für Harburg: Erteilung / Erweiterung Fahrerlaubnis

    Allgemeine Informationen

    "Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen." (§ 2 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz)

    Voraussetzungen

    • Nachweis über den ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • Das erforderliche Mindestalter erreichen (siehe unten Ziffer 2a)
    • Zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet (Die Kraftfahreignung wird zunächst bei allen Antragstellern positiv unterstellt; es sei denn, es liegen Tatsachen oder Hinweise vor, die Eignungsbedenken begründen!)
    • Ausbildung durch einen amtlich anerkannten Fahrlehrer aufgrund der bestehenden Rechtsvorschriften (Nachweis durch Vorlage der Ausbildungsbescheinigung, die am Ende der Ausbildung vom Fahrlehrer ausgestellt wird)
    • Nachweis der Befähigung durch Ablegung der theoretischen und praktischen Befähigungsprüfung
    • Erklärung, dass keine Fahrerlaubnis der beantragten Klasse in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erteilt worden ist.

    Regelungen über das Mindestalter

    Die Regelungen des § 10 Fahrerlaubnisverordnung legen fest, ab welchem Mindestalter eine Fahrerlaubnis der bestimmten Klasse erworben werden kann:

    Klasse D, DE und A im Direkterwerb 24 Jahre

    Klassen D1, D1E, C und CE 21 Jahre

    Klassen A2, B, BE, C1, und C1E 18 Jahre

    Klassen A1, L, AM und T 16 Jahre.

    Besonderheiten gelten u.a. für den Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" für die Klassen C, CE, D und DE. Sollten Sie Fragen hierzu haben setzen Sie sich bitte mit der Führerscheinstelle in Verbindung.

    Eine Ausnahme von Grenzen des Mindestalters ist nach den jüngsten Erlassregelungen des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr nur noch in ganz besonders schwerwiegend gelagerten Fällen zu gewähren, wobei die besonderen Gründe in der Person des Antragstellers liegen müssen und nicht in seinem persönlichen, beruflichen oder wirtschaftlichen Umfeld. Für das Erreichen einer weiterführenden Schule, der Ausbildungs- oder Arbeitsstätte sind Ausnahmen nicht möglich. Gleiche restriktive Vorgaben existieren für die Landwirtschaft.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ausgefüllter und vom Antragsteller und der Fahrschule unterzeichneter Fahrschulantrag
    • Prüfung der Personalien durch das zuständige Einwohnermeldeamt oder durch die Fahrerlaubnisbehörde anhand des vorzulegenden Personalausweises, Reisepasses oder einer Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes
    • Aktuelles Lichtbild - biometrisch
      (Größe 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung - aus religiösen Gründen jedoch ausnahmsweise auch mit Kopfbedeckung möglich)
    • Nachweis der Unterrichtung in "Erster Hilfe" im Original

    Bei Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L oder T

    • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Sehtestbescheinigung/Zeugnis/Gutachten vom Augenarzt

    Bei Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE

    • Gutachten eines Arztes über die geistige und körperliche Kraftfahreignung nach der Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
    • Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes über das Sehvermögen nach der Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

    Welche Gebühren werden bei Antragstellung fällig?

    Die Gebühren für die Beantragung der Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis betragen zwischen 35,50 Euro und 44,70 Euro. Die genaue Höhe der Verwaltungsgebühr ist davon abhängig, ob die Fahrerlaubnisbehörde die Personalien prüfen muss und ob die Fahrerlaubnis auf Probe erteilt wird.

    Besonderheiten für Lkw- und Busfahrer!

    • Lkw-Fahrer

    Für die Erteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE ist die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens nach der Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit Feststellung der Kraftfahreignung für die Klasse C/CE sowie die Vorlage eines augenärztlichen Gutachtens/Zeugnisses nach der Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit dem Nachweis der ausreichenden Sehleistungen erforderlich, wenn der Antragsteller das 50. Lebensjahr bereits vollendet hat.

    Sofern die Kraftfahreignung nachgewiesen worden ist, werden die Klassen C1, C1E, C oder CE für fünf Jahre erteilt. Nach Ablauf dieser Befristung ist eine erneute Gesundheitsprüfung sowie ein Antrag auf Verlängerung dieser Fahrerlaubnisklassen notwendig.

    • Busfahrer

    Für die Erteilung bzw. Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE ist die Vorlage eines arbeits- oder betriebsmedizinischen Gutachtens nach den Ziffern 1 und 2 der Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit Überprüfung der besonderen Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfunktionen (Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit) sowie die Vorlage eines augenärztlichen Gutachtens/Zeugnisses nach der Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit dem Nachweis der ausreichenden Sehleistungen erforderlich.

    Für die "Busklassen" ist außerdem ein Führungszeugnis der Belegart "0" (Behördliches Führungszeugnis) bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.

    Sofern die Kraftfahreignung nachgewiesen worden ist, werden die Klassen D1, D1E, D und/oder DE für fünf Jahre erteilt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Nach Ablauf dieser Befristung ist eine erneute Gesundheitsprüfung sowie ein Antrag auf Verlängerung dieser Fahrerlaubnisklassen notwendig.

    Weitere Informationen zur Verlängerung von befristeten Fahrerlaubnisklassen finden Sie unter Verlängerung von befristeten Fahrerlaubnisklassen.



    Allgemeine Informationen

    "Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen." (§ 2 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz)

    Voraussetzungen

    • Nachweis über den ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • Das erforderliche Mindestalter erreichen (siehe unten Ziffer 2a)
    • Zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet (Die Kraftfahreignung wird zunächst bei allen Antragstellern positiv unterstellt; es sei denn, es liegen Tatsachen oder Hinweise vor, die Eignungsbedenken begründen!)
    • Ausbildung durch einen amtlich anerkannten Fahrlehrer aufgrund der bestehenden Rechtsvorschriften (Nachweis durch Vorlage der Ausbildungsbescheinigung, die am Ende der Ausbildung vom Fahrlehrer ausgestellt wird)
    • Nachweis der Befähigung durch Ablegung der theoretischen und praktischen Befähigungsprüfung
    • Erklärung, dass keine Fahrerlaubnis der beantragten Klasse in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erteilt worden ist.

    Regelungen über das Mindestalter

    Die Regelungen des § 10 Fahrerlaubnisverordnung legen fest, ab welchem Mindestalter eine Fahrerlaubnis der bestimmten Klasse erworben werden kann:

    Klasse D, DE und A im Direkterwerb 24 Jahre

    Klassen D1, D1E, C und CE 21 Jahre

    Klassen A2, B, BE, C1, und C1E 18 Jahre

    Klassen A1, L, AM und T 16 Jahre.

    Besonderheiten gelten u.a. für den Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" für die Klassen C, CE, D und DE. Sollten Sie Fragen hierzu haben setzen Sie sich bitte mit der Führerscheinstelle in Verbindung.

    Eine Ausnahme von Grenzen des Mindestalters ist nach den jüngsten Erlassregelungen des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr nur noch in ganz besonders schwerwiegend gelagerten Fällen zu gewähren, wobei die besonderen Gründe in der Person des Antragstellers liegen müssen und nicht in seinem persönlichen, beruflichen oder wirtschaftlichen Umfeld. Für das Erreichen einer weiterführenden Schule, der Ausbildungs- oder Arbeitsstätte sind Ausnahmen nicht möglich. Gleiche restriktive Vorgaben existieren für die Landwirtschaft.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ausgefüllter und vom Antragsteller und der Fahrschule unterzeichneter Fahrschulantrag
    • Prüfung der Personalien durch das zuständige Einwohnermeldeamt oder durch die Fahrerlaubnisbehörde anhand des vorzulegenden Personalausweises, Reisepasses oder einer Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes
    • Aktuelles Lichtbild - biometrisch
      (Größe 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung - aus religiösen Gründen jedoch ausnahmsweise auch mit Kopfbedeckung möglich)
    • Nachweis der Unterrichtung in "Erster Hilfe" im Original

    Bei Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L oder T

    • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Sehtestbescheinigung/Zeugnis/Gutachten vom Augenarzt

    Bei Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE

    • Gutachten eines Arztes über die geistige und körperliche Kraftfahreignung nach der Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
    • Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes über das Sehvermögen nach der Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

    Welche Gebühren werden bei Antragstellung fällig?

    Die Gebühren für die Beantragung der Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis betragen zwischen 35,50 Euro und 44,70 Euro. Die genaue Höhe der Verwaltungsgebühr ist davon abhängig, ob die Fahrerlaubnisbehörde die Personalien prüfen muss und ob die Fahrerlaubnis auf Probe erteilt wird.

    Besonderheiten für Lkw- und Busfahrer!

    • Lkw-Fahrer

    Für die Erteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE ist die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens nach der Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit Feststellung der Kraftfahreignung für die Klasse C/CE sowie die Vorlage eines augenärztlichen Gutachtens/Zeugnisses nach der Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit dem Nachweis der ausreichenden Sehleistungen erforderlich, wenn der Antragsteller das 50. Lebensjahr bereits vollendet hat.

    Sofern die Kraftfahreignung nachgewiesen worden ist, werden die Klassen C1, C1E, C oder CE für fünf Jahre erteilt. Nach Ablauf dieser Befristung ist eine erneute Gesundheitsprüfung sowie ein Antrag auf Verlängerung dieser Fahrerlaubnisklassen notwendig.

    • Busfahrer

    Für die Erteilung bzw. Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE ist die Vorlage eines arbeits- oder betriebsmedizinischen Gutachtens nach den Ziffern 1 und 2 der Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit Überprüfung der besonderen Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfunktionen (Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit) sowie die Vorlage eines augenärztlichen Gutachtens/Zeugnisses nach der Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit dem Nachweis der ausreichenden Sehleistungen erforderlich.

    Für die "Busklassen" ist außerdem ein Führungszeugnis der Belegart "0" (Behördliches Führungszeugnis) bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.

    Sofern die Kraftfahreignung nachgewiesen worden ist, werden die Klassen D1, D1E, D und/oder DE für fünf Jahre erteilt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Nach Ablauf dieser Befristung ist eine erneute Gesundheitsprüfung sowie ein Antrag auf Verlängerung dieser Fahrerlaubnisklassen notwendig.

    Weitere Informationen zur Verlängerung von befristeten Fahrerlaubnisklassen finden Sie unter Verlängerung von befristeten Fahrerlaubnisklassen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-855

    Fax: +49 4171 693-181

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@lkharburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises
    • ggf. Kopie des Führerscheines (bei Erweiterungen)
    • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Eignungsnachweise
      • für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt):
        • Erste-Hilfe-Nachweis
        • Sehtest
      • für Klasse C1, C1E, C und CE:
        • Erste-Hilfe-Nachweis
        • augenärztliches Gutachten
        • ärztliches Gutachten
      • für Klasse D1, D1E, D und DE:
        • Erste-Hilfe-Nachweis
        • augenärztliches Gutachten
        • ärztliches Gutachten
        • Gutachten über besondere Anforderungen
        • Führungszeugnis der Belegart "0"

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
    • Erreichen des erforderlichen Mindestalters für die angestrebte Fahrerlaubnisklasse
    • Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
    • erfolgreich bestandene theoretische und praktische Prüfung nach Durchlaufen einer Fahrschulausbildung
    • Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr oder
    • Erste-Hilfe-Nachweis
    • Nachweis, dass keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse vorhanden ist

    Detaillierte Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundeamtes (KBA).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Die zuständige Stelle ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung der antragstellenden Person kann der Prüfauftrag erteilt werden.

    Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.

    Fristen

    Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Harburg: Erteilung / Erweiterung Fahrerlaubnis

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 29.07.2014

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis: Ausstellung, Führerschein Erstantrag, Führerschein, erster Führerschein, erste Fahrerlaubnis beantragen, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis: Erteilung, Fahranfänger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)