• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Fahrerlaubnis Erteilung

Fahrerlaubnis: Erteilung

Beschreibung

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Ansprechpartner

Landkreis Celle - Straßenverkehrsamt

Adresse

Postanschrift

Postfach 3211

29232 Celle

Hausanschrift

Speicherstraße 2

29221 Celle

Aufzug vorhanden

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 05141 916-1501

Fax: 05141 916-1599

E-Mail: ea@lkcelle.de

Bankverbindung

Kreiskasse Celle

Empfänger: Kreiskasse Celle

IBAN: DE44 2575 0001 0000 0034 00

BIC: NOLADE21CEL

Bankinstitut: Sparkasse Celle

Version

Technisch erstellt am 18.12.2009

Technisch geändert am 05.03.2020

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises
  • ggf. Kopie des Führerscheines (bei Erweiterungen)
  • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Eignungsnachweise
    • für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt):
      • Erste-Hilfe-Nachweis
      • Sehtest
    • für Klasse C1, C1E, C und CE:
      • Erste-Hilfe-Nachweis
      • augenärztliches Gutachten
      • ärztliches Gutachten
    • für Klasse D1, D1E, D und DE:
      • Erste-Hilfe-Nachweis
      • augenärztliches Gutachten
      • ärztliches Gutachten
      • Gutachten über besondere Anforderungen
      • Führungszeugnis der Belegart "0"

Voraussetzungen

  • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
  • Erreichen des erforderlichen Mindestalters für die angestrebte Fahrerlaubnisklasse
  • Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • erfolgreich bestandene theoretische und praktische Prüfung nach Durchlaufen einer Fahrschulausbildung
  • Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr oder
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • Nachweis, dass keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse vorhanden ist

Detaillierte Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundeamtes (KBA).

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie stellen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Die zuständige Stelle ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung der antragstellenden Person kann der Prüfauftrag erteilt werden.

Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.

Fristen

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden.

Kosten

Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 29.07.2014

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Fahrerlaubnis: Erteilung, Führerschein Erstantrag, Fahrerlaubnis: Ausstellung, Fahrerlaubnis, Führerschein, erster Führerschein, erste Fahrerlaubnis beantragen, Fahranfänger

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024