Zuwendungen an Unternehmen

    EU-Förderung

    Beschreibung

    Wenn Sie zur Verwirklichung eines privaten oder gewerblichen Vorhabens EU-Fördermittel in Anspruch nehmen möchten, erhalten Sie in der Leistung zur Förderung der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (Wirtschaftsförderung) weitere Informationen.

    Hinweise für Harburg: EU-Förderung

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie zur Verwirklichung eines privaten oder gewerblichen Vorhabens nicht genügend Eigenmittel bereitstellen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen EU-Fördermittel beantragen und in Anspruch nehmen

    Eines der übergeordneten Ziele der EU-Förderung ist es, Beschäftigung und wirtschaftliches Wachstum in der Region zu stärken.

    Sie wird aus drei Förderfonds gewährt: dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländliches Raums (ELER).

    Aus diesen Fonds und ihren diversen Richtlinien werden öffentliche und private Träger gefördert. Es gibt für die Richtlinien zum Teil Antragsfristen.

    Je nachdem für welches Vorhaben Sie Fördermittel suchen, werden Sie ggf. in einem der Fonds bei einer passenden Richtlinie fündig. Auf Grund der Formalitäten bei der Antragstellung und Abrechnung eignen sich EU-Fördermittel eher für größere Projekte.

    Die Förderhöhe kann unterschiedlich sein, je nachdem ob Sie als öffentliche Hand (Gemeinde, Landkreis oder öffentliche Stiftung etc.) oder als Privater (Verein, Verband etc.) Förderung beantragen. Einige Fördermittel sind ausschließlich öffentlichen Antragstellern vorbehalten.

    Die Förder-Richtlinien können Sie auf den Internetseiten der NBank, des NLWKN (Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), der Landwirtschaftskammer und des Amtes für regionale Landesentwicklung (ArL) einsehen bzw. sich dort beraten lassen.

    Einen Rechtsanspruch auf Förderung haben Sie nicht.



    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie zur Verwirklichung eines privaten oder gewerblichen Vorhabens nicht genügend Eigenmittel bereitstellen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen EU-Fördermittel beantragen und in Anspruch nehmen

    Eines der übergeordneten Ziele der EU-Förderung ist es, Beschäftigung und wirtschaftliches Wachstum in der Region zu stärken.

    Sie wird aus drei Förderfonds gewährt: dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländliches Raums (ELER).

    Aus diesen Fonds und ihren diversen Richtlinien werden öffentliche und private Träger gefördert. Es gibt für die Richtlinien zum Teil Antragsfristen.

    Je nachdem für welches Vorhaben Sie Fördermittel suchen, werden Sie ggf. in einem der Fonds bei einer passenden Richtlinie fündig. Auf Grund der Formalitäten bei der Antragstellung und Abrechnung eignen sich EU-Fördermittel eher für größere Projekte.

    Die Förderhöhe kann unterschiedlich sein, je nachdem ob Sie als öffentliche Hand (Gemeinde, Landkreis oder öffentliche Stiftung etc.) oder als Privater (Verein, Verband etc.) Förderung beantragen. Einige Fördermittel sind ausschließlich öffentlichen Antragstellern vorbehalten.

    Die Förder-Richtlinien können Sie auf den Internetseiten der NBank, des NLWKN (Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), der Landwirtschaftskammer und des Amtes für regionale Landesentwicklung (ArL) einsehen bzw. sich dort beraten lassen.

    Einen Rechtsanspruch auf Förderung haben Sie nicht.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Harburg: EU-Förderung

    Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen (NBank)
    Günther-Wagner-Allee 12 – 16
    30177 Hannover
    Tel: 0511 30031-9333
    Montags bis Freitags 8 bis 17 Uhr

    Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
    Adolph-Kolping-Straße 6
    21337 Lüneburg
    Tel.: 04131-8545-400

    Landwirtschaftskammer Niedersachsen
    Außenstelle Harburg
    Parkstr. 29
    21244 Buchholz
    Tel. 04184 9304-0
    Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 16 Uhr
    Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr

    Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL)
    Auf der Hude 2
    21339 Lüneburg
    Tel. 04131 15-1301

    Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen (NBank)
    Günther-Wagner-Allee 12 - 16
    30177 Hannover
    Tel: 0511 30031-9333
    Montags bis Freitags 8 bis 17 Uhr

    Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
    Adolph-Kolping-Straße 6
    21337 Lüneburg
    Tel.: 04131-8545-400

    Landwirtschaftskammer Niedersachsen
    Außenstelle Harburg
    Parkstr. 29
    21244 Buchholz
    Tel. 04184 9304-0
    Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 16 Uhr
    Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr

    Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL)
    Auf der Hude 2
    21339 Lüneburg
    Tel. 04131 15-1301

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Elbmarsch (Kreis Harburg, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Harburg: EU-Förderung

    Je nach Institution, die für die entsprechenden Fördermittel in Niedersachsen zuständig ist (NBank, NLWKN (Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), Landwirtschaftskammer und Amt für regionale Landesentwicklung (ArL)), sowie je nach Förderrichtlinie und Antragsteller werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Bitte erfragen Sie in der zuständigen Institution, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Je nach Institution, die für die entsprechenden Fördermittel in Niedersachsen zuständig ist (NBank, NLWKN (Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), Landwirtschaftskammer und Amt für regionale Landesentwicklung (ArL)), sowie je nach Förderrichtlinie und Antragsteller werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Bitte erfragen Sie in der zuständigen Institution, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Hinweise für Harburg: EU-Förderung

    Formulare: i.d.R. auf den entsprechenden Internetseiten der NBank, NLWKN (Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), Landwirtschaftskammer und Amt für regionale Landesentwicklung (ArL)

    Online-Verfahren möglich: Bei NBank ja

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen erforderlich: Ggf. für Beratungsgespräch

    Formulare: i.d.R. auf den entsprechenden Internetseiten der NBank, NLWKN (Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), Landwirtschaftskammer und Amt für regionale Landesentwicklung (ArL)

    Online-Verfahren möglich: Bei NBank ja

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen erforderlich: Ggf. für Beratungsgespräch

    Voraussetzungen

    Hinweise für Harburg: EU-Förderung

    Zur Beantragung von EU-Fördermitteln in Niedersachsen müssen Sie/Ihre Institution rechtsfähig und Ihr Sitz muss in Niedersachsen sein.

    Zur Beantragung von Fördermitteln dürfen Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens noch nicht begonnen haben.

    Fördermittel können nur in deutscher Sprache beantragt werden.

    Zur Beantragung von EU-Fördermitteln in Niedersachsen müssen Sie/Ihre Institution rechtsfähig und Ihr Sitz muss in Niedersachsen sein.

    Zur Beantragung von Fördermitteln dürfen Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens noch nicht begonnen haben.

    Fördermittel können nur in deutscher Sprache beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Harburg: EU-Förderung

    Bitte nehmen Sie zuerst Kontakt zu einer der vier Förderinstitutionen NBank, NLWKN (Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), Landwirtschaftskammer und Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) auf, denn in der Regel steht am Anfang einer Beantragung von EU-Fördermitteln ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch. Dort wird Ihnen der Ablauf des jeweiligen Beantragungsverfahrens geschildert.

    Bitte nehmen Sie zuerst Kontakt zu einer der vier Förderinstitutionen NBank, NLWKN (Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), Landwirtschaftskammer und Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) auf, denn in der Regel steht am Anfang einer Beantragung von EU-Fördermitteln ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch. Dort wird Ihnen der Ablauf des jeweiligen Beantragungsverfahrens geschildert.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Harburg: EU-Förderung

    Bei einigen Förderrichtlinien gibt es Stichtagsregelungen.

    Bei einigen Förderrichtlinien gibt es Stichtagsregelungen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Harburg: EU-Förderung

    Die Bearbeitungsdauer beträgt mehrere Wochen bis Monate, je nach Institution, Förderrichtlinie, ggf. Stichtagsregelungen und ähnlichem.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt mehrere Wochen bis Monate, je nach Institution, Förderrichtlinie, ggf. Stichtagsregelungen und ähnlichem.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Harburg: EU-Förderung

    Keine

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Harburg: EU-Förderung

    Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen (NBank) http://www.nbank.de

    Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) http://www.nlwkn.niedersachsen.de

    Landwirtschaftskammer Niedersachsen http://www.lwk-niedersachsen.de

    Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL) http://www.arl-lg.niedersachsen.de

    Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen (NBank) http://www.nbank.de

    Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) http://www.nlwkn.niedersachsen.de

    Landwirtschaftskammer Niedersachsen http://www.lwk-niedersachsen.de

    Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL) http://www.arl-lg.niedersachsen.de

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch vor 2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Wirtschaftsförderung, EFRE, EU-Fördermittel, ESF

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)