EU-Förderung
Beschreibung
Wenn Sie zur Verwirklichung eines privaten oder gewerblichen Vorhabens EU-Fördermittel in Anspruch nehmen möchten, erhalten Sie in der Leistung zur Förderung der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (Wirtschaftsförderung) weitere Informationen.
Hinweise für Harburg: EU-Förderung
Wenn Sie zur Verwirklichung eines privaten oder gewerblichen Vorhabens nicht genügend Eigenmittel bereitstellen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen EU-Fördermittel beantragen und in Anspruch nehmen
Eines der übergeordneten Ziele der EU-Förderung ist es, Beschäftigung und wirtschaftliches Wachstum in der Region zu stärken.
Sie wird aus drei Förderfonds gewährt: dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländliches Raums (ELER).
Aus diesen Fonds und ihren diversen Richtlinien werden öffentliche und private Träger gefördert. Es gibt für die Richtlinien zum Teil Antragsfristen.
Je nachdem für welches Vorhaben Sie Fördermittel suchen, werden Sie ggf. in einem der Fonds bei einer passenden Richtlinie fündig. Auf Grund der Formalitäten bei der Antragstellung und Abrechnung eignen sich EU-Fördermittel eher für größere Projekte.
Die Förderhöhe kann unterschiedlich sein, je nachdem ob Sie als öffentliche Hand (Gemeinde, Landkreis oder öffentliche Stiftung etc.) oder als Privater (Verein, Verband etc.) Förderung beantragen. Einige Fördermittel sind ausschließlich öffentlichen Antragstellern vorbehalten.
Die Förder-Richtlinien können Sie auf den Internetseiten der NBank, des NLWKN (Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), der Landwirtschaftskammer und des Amtes für regionale Landesentwicklung (ArL) einsehen bzw. sich dort beraten lassen.
Einen Rechtsanspruch auf Förderung haben Sie nicht.
Wenn Sie zur Verwirklichung eines privaten oder gewerblichen Vorhabens nicht genügend Eigenmittel bereitstellen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen EU-Fördermittel beantragen und in Anspruch nehmen
Eines der übergeordneten Ziele der EU-Förderung ist es, Beschäftigung und wirtschaftliches Wachstum in der Region zu stärken.
Sie wird aus drei Förderfonds gewährt: dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländliches Raums (ELER).
Aus diesen Fonds und ihren diversen Richtlinien werden öffentliche und private Träger gefördert. Es gibt für die Richtlinien zum Teil Antragsfristen.
Je nachdem für welches Vorhaben Sie Fördermittel suchen, werden Sie ggf. in einem der Fonds bei einer passenden Richtlinie fündig. Auf Grund der Formalitäten bei der Antragstellung und Abrechnung eignen sich EU-Fördermittel eher für größere Projekte.
Die Förderhöhe kann unterschiedlich sein, je nachdem ob Sie als öffentliche Hand (Gemeinde, Landkreis oder öffentliche Stiftung etc.) oder als Privater (Verein, Verband etc.) Förderung beantragen. Einige Fördermittel sind ausschließlich öffentlichen Antragstellern vorbehalten.
Die Förder-Richtlinien können Sie auf den Internetseiten der NBank, des NLWKN (Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), der Landwirtschaftskammer und des Amtes für regionale Landesentwicklung (ArL) einsehen bzw. sich dort beraten lassen.
Einen Rechtsanspruch auf Förderung haben Sie nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Harburg: EU-Förderung
Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12 – 16
30177 Hannover
Tel: 0511 30031-9333
Montags bis Freitags 8 bis 17 Uhr
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Adolph-Kolping-Straße 6
21337 Lüneburg
Tel.: 04131-8545-400
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Außenstelle Harburg
Parkstr. 29
21244 Buchholz
Tel. 04184 9304-0
Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 16 Uhr
Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL)
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel. 04131 15-1301
Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Tel: 0511 30031-9333
Montags bis Freitags 8 bis 17 Uhr
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Adolph-Kolping-Straße 6
21337 Lüneburg
Tel.: 04131-8545-400
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Außenstelle Harburg
Parkstr. 29
21244 Buchholz
Tel. 04184 9304-0
Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 16 Uhr
Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL)
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel. 04131 15-1301
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Elbmarsch (Kreis Harburg, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Harburg: EU-Förderung
Je nach Institution, die für die entsprechenden Fördermittel in Niedersachsen zuständig ist (NBank, NLWKN (Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), Landwirtschaftskammer und Amt für regionale Landesentwicklung (ArL)), sowie je nach Förderrichtlinie und Antragsteller werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Bitte erfragen Sie in der zuständigen Institution, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Je nach Institution, die für die entsprechenden Fördermittel in Niedersachsen zuständig ist (NBank, NLWKN (Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), Landwirtschaftskammer und Amt für regionale Landesentwicklung (ArL)), sowie je nach Förderrichtlinie und Antragsteller werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Bitte erfragen Sie in der zuständigen Institution, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Hinweise für Harburg: EU-Förderung
Formulare: i.d.R. auf den entsprechenden Internetseiten der NBank, NLWKN (Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), Landwirtschaftskammer und Amt für regionale Landesentwicklung (ArL)
Online-Verfahren möglich: Bei NBank ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen erforderlich: Ggf. für Beratungsgespräch
Formulare: i.d.R. auf den entsprechenden Internetseiten der NBank, NLWKN (Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), Landwirtschaftskammer und Amt für regionale Landesentwicklung (ArL)
Online-Verfahren möglich: Bei NBank ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen erforderlich: Ggf. für Beratungsgespräch
Voraussetzungen
Hinweise für Harburg: EU-Förderung
Zur Beantragung von EU-Fördermitteln in Niedersachsen müssen Sie/Ihre Institution rechtsfähig und Ihr Sitz muss in Niedersachsen sein.
Zur Beantragung von Fördermitteln dürfen Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens noch nicht begonnen haben.
Fördermittel können nur in deutscher Sprache beantragt werden.
Zur Beantragung von EU-Fördermitteln in Niedersachsen müssen Sie/Ihre Institution rechtsfähig und Ihr Sitz muss in Niedersachsen sein.
Zur Beantragung von Fördermitteln dürfen Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens noch nicht begonnen haben.
Fördermittel können nur in deutscher Sprache beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Harburg: EU-Förderung
Verfahrensablauf
Hinweise für Harburg: EU-Förderung
Bitte nehmen Sie zuerst Kontakt zu einer der vier Förderinstitutionen NBank, NLWKN (Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), Landwirtschaftskammer und Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) auf, denn in der Regel steht am Anfang einer Beantragung von EU-Fördermitteln ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch. Dort wird Ihnen der Ablauf des jeweiligen Beantragungsverfahrens geschildert.
Bitte nehmen Sie zuerst Kontakt zu einer der vier Förderinstitutionen NBank, NLWKN (Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), Landwirtschaftskammer und Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) auf, denn in der Regel steht am Anfang einer Beantragung von EU-Fördermitteln ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch. Dort wird Ihnen der Ablauf des jeweiligen Beantragungsverfahrens geschildert.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Harburg: EU-Förderung
Bei einigen Förderrichtlinien gibt es Stichtagsregelungen.
Bei einigen Förderrichtlinien gibt es Stichtagsregelungen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Harburg: EU-Förderung
Die Bearbeitungsdauer beträgt mehrere Wochen bis Monate, je nach Institution, Förderrichtlinie, ggf. Stichtagsregelungen und ähnlichem.
Die Bearbeitungsdauer beträgt mehrere Wochen bis Monate, je nach Institution, Förderrichtlinie, ggf. Stichtagsregelungen und ähnlichem.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Harburg: EU-Förderung
Keine
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Harburg: EU-Förderung
Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen (NBank) http://www.nbank.de
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) http://www.nlwkn.niedersachsen.de
Landwirtschaftskammer Niedersachsen http://www.lwk-niedersachsen.de
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL) http://www.arl-lg.niedersachsen.de
Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen (NBank) http://www.nbank.de
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) http://www.nlwkn.niedersachsen.de
Landwirtschaftskammer Niedersachsen http://www.lwk-niedersachsen.de
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL) http://www.arl-lg.niedersachsen.de
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Wirtschaftsförderung, EFRE, EU-Fördermittel, ESF