Erbvertrag
Beschreibung
Neben der Errichtung eines Testaments gibt es auch Fälle, in denen es besser ist, einen Erbvertrag zu schließen. Auch im Erbvertrag können Sie den Übergang Ihres Vermögens bestimmen. Der Unterschied zum Testament ist der, dass Sie im Erbvertrag gegenüber dem Vertragspartner eine Bindung eingehen. Hiervon können Sie sich im Normalfall nur wieder lösen, wenn Sie mit dem Vertragspartner des Erbvertrages einen Aufhebungsvertrag schließen.
Erbverträge werden häufig in nichtehelichen Lebensgemeinschaften geschlossen. Da diese Personen, anders als in der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaften, kein gesetzliches Erbrecht haben, kann den Überlebenden auf diese Weise eine gesicherte Rechtsstellung verschafft werden.
Oft verfolgt der Vertrag auch den Zweck, den Vertragspartner durch Erbeinsetzung zu verpflichten, den Erblasser bis zum Lebensende zu versorgen. Die Vertragsschließenden brauchen nicht verheiratet, verwandt oder verschwägert zu sein. Die Parteien können auf beiden Seiten aus mehreren Personen bestehen. Ebenfalls häufige Aspekte zum Abschluss eines Erbvertrages sind unternehmerischer Natur.
Zuständigkeit
Die Formvorschriften für Erbverträge sind streng. So kann ein Erbvertrag nur vor einem Notar abgeschlossen werden. Lassen Sie sich deshalb von einem Notar beraten, wenn Sie diesen Weg in Betracht ziehen.
Ansprechpartner
Amtsgericht Walsrode
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1149
29651 Walsrode
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr von Juni bis August 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.12.2007