Erbvertrag Verwahrung

    Erbvertrag

    Beschreibung

    Neben der Errichtung eines Testaments gibt es auch Fälle, in denen es besser ist, einen Erbvertrag zu schließen. Auch im Erbvertrag können Sie den Übergang Ihres Vermögens bestimmen. Der Unterschied zum Testament ist der, dass Sie im Erbvertrag gegenüber dem Vertragspartner eine Bindung eingehen. Hiervon können Sie sich im Normalfall nur wieder lösen, wenn Sie mit dem Vertragspartner des Erbvertrages einen Aufhebungsvertrag schließen.

    Erbverträge werden häufig in nichtehelichen Lebensgemeinschaften geschlossen. Da diese Personen, anders als in der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaften, kein gesetzliches Erbrecht haben, kann den Überlebenden auf diese Weise eine gesicherte Rechtsstellung verschafft werden.

    Oft verfolgt der Vertrag auch den Zweck, den Vertragspartner durch Erbeinsetzung zu verpflichten, den Erblasser bis zum Lebensende zu versorgen. Die Vertragsschließenden brauchen nicht verheiratet, verwandt oder verschwägert zu sein. Die Parteien können auf beiden Seiten aus mehreren Personen bestehen. Ebenfalls häufige Aspekte zum Abschluss eines Erbvertrages sind unternehmerischer Natur.

    Zuständigkeit

    Die Formvorschriften für Erbverträge sind streng. So kann ein Erbvertrag nur vor einem Notar abgeschlossen werden. Lassen Sie sich deshalb von einem Notar beraten, wenn Sie diesen Weg in Betracht ziehen.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Syke

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshof 2

    28857 Syke

    Postfachadresse

    Postfach 1165

    28845 Syke

    Öffnungszeiten

    Das Amtsgericht Syke ist werktags von 09:00 bis 15:30 Uhr, Freitags und vor Feiertagen bis 12:00 Uhr für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Die Sprechzeiten sind Montags bis Freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04242 165-0

    Fax: 04242 165-100

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de