Erbschaftsteuer

    Erbschaftssteuer

    Beschreibung

    Durch die Erbschaftsteuer wird die Vermögensübertragung durch den Tod des Erblassers besteuert. Die Erbschaftsteuer wird als Erbanfallsteuer erhoben, d. h. sie knüpft an den konkreten Erwerb des jeweiligen Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmers oder sonstigen Erwerbers an.

    Schenkungsteuer ist eine Steuer auf den Erwerb von Vermögen durch Schenkung unter Lebenden. Erbschaft- und Schenkungsteuer sind im selben Gesetz geregelt.

    Die Frage, ob und in welcher Höhe Erbschaft-/Schenkungsteuer zu entrichten ist, richtet sich nach dem Wert des Erwerbs und dem Verwandtschaftsverhältnis. Jedem Erwerber steht ein persönlicher Freibetrag zu, der sowohl für Erwerbe von Todes wegen als auch für Schenkungen gilt. Der Schenkungsfreibetrag kann alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

    Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen

    1. der Erwerb von Todes wegen (z.B. Erbschaft, Vermächtnis)
    2. die Schenkungen unter Lebenden
    3. die Zweckzuwendungen
    4. das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, in Zeitabständen von je 30 Jahren (Erbersatzsteuer).

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Finanzamt.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Oldenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Stubbenweg 42

    26125 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr*, Di.: 08:00 - 12:00 Uhr* Mi.: geschlossen Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr* Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr* *Während der Öffnungszeiten ist die Entgegennahme von Erklärungen und Unterlagen sowie die Vereinbarung von Termine jederzeit möglich. Jedoch kann am Donnerstag in der Zeit von 15:30 bis 17:00 Uhr nicht in jedem Fall Auskunft erteilt werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 441 238-0

    E-Mail: Poststelle@fa-ol.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen erforderlich sind, können Sie aus den Erklärungsvordrucken entnehmen, die Sie von dem zuständigen Finanzamt im Regelfall zugesandt bekommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Erbschaftsteuergesetz (ErbStG)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 27.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English