• Drentwede (Landkreis Diepholz, Niedersachsen)
Erbschaftsteuer

Erbschaftssteuer

Beschreibung

Durch die Erbschaftsteuer wird die Vermögensübertragung durch den Tod des Erblassers besteuert. Die Erbschaftsteuer wird als Erbanfallsteuer erhoben, d. h. sie knüpft an den konkreten Erwerb des jeweiligen Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmers oder sonstigen Erwerbers an.

Schenkungsteuer ist eine Steuer auf den Erwerb von Vermögen durch Schenkung unter Lebenden. Erbschaft- und Schenkungsteuer sind im selben Gesetz geregelt.

Die Frage, ob und in welcher Höhe Erbschaft-/Schenkungsteuer zu entrichten ist, richtet sich nach dem Wert des Erwerbs und dem Verwandtschaftsverhältnis. Jedem Erwerber steht ein persönlicher Freibetrag zu, der sowohl für Erwerbe von Todes wegen als auch für Schenkungen gilt. Der Schenkungsfreibetrag kann alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen

  1. der Erwerb von Todes wegen (z.B. Erbschaft, Vermächtnis)
  2. die Schenkungen unter Lebenden
  3. die Zweckzuwendungen
  4. das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, in Zeitabständen von je 30 Jahren (Erbersatzsteuer).

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Finanzamt.

Ansprechpartner

Finanzamt Hannover-Mitte

Adresse

Hausanschrift

Lavesallee 10

30169 Hannover

Öffnungszeiten

Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr Di.: 08:00 - 12:00 Uhr Mi.: Für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr ; Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr Di.: 08:00 - 12:00 Uhr Mi.: Für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 511 167-50

E-Mail: Poststelle@fa-h-mi.niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 07.12.2020

Technisch geändert am 04.07.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen erforderlich sind, können Sie aus den Erklärungsvordrucken entnehmen, die Sie von dem zuständigen Finanzamt im Regelfall zugesandt bekommen.

Handlungsgrundlage(n)

Erbschaftsteuergesetz (ErbStG)

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 27.12.2007

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 23.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024