Erbschaft
Beschreibung
Erbschaft bezeichnet das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person (Erblasser).
Als Erbin oder Erbe sind Sie Gesamtrechtsnachfolger. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, die Erbschaft anzunehmen. Innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisname der Erbschaft können Sie das Erbe ablehnen. Nach Ablauf der sechs Wochen ist die Erbschaft automatisch angenommen.
Ansprechpartner
Sachgebiet Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 101063
30975 Pattensen
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Stichwörter
Feste, Feste, Märkte, Feuerlöschwesen, Feuerwehr, freiwillige Feuerwehr, Gewerbeamt, Gewerbeschein, Märkte, Ordnung und Sicherheit, Ordnungsabteilung, Ordnungsamt, städtischer Ordnungsdienst
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.12.2007