Ausschlagung der Erbschaft

    Erbschaft

    Beschreibung

    Erbschaft bezeichnet das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person (Erblasser).

    Als Erbin oder Erbe sind Sie Gesamtrechtsnachfolger. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, die Erbschaft anzunehmen. Innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisname der Erbschaft können Sie das Erbe ablehnen. Nach Ablauf der sechs Wochen ist die Erbschaft automatisch angenommen.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30982 Pattensen

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Pattensen ZOB
      Linie:
      • Bus: N31, 300, 310, 320, 340, 341, 365, 366

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 101063

    30975 Pattensen

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Feste, Feste, Märkte, Feuerlöschwesen, Feuerwehr, freiwillige Feuerwehr, Gewerbeamt, Gewerbeschein, Märkte, Ordnung und Sicherheit, Ordnungsabteilung, Ordnungsamt, städtischer Ordnungsdienst

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de