Ausschlagung der Erbschaft

    Erbschaft

    Beschreibung

    Erbschaft bezeichnet das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person (Erblasser).

    Als Erbin oder Erbe sind Sie Gesamtrechtsnachfolger. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, die Erbschaft anzunehmen. Innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisname der Erbschaft können Sie das Erbe ablehnen. Nach Ablauf der sechs Wochen ist die Erbschaft automatisch angenommen.

    Ansprechpartner

    Stadt Gehrden

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstrasse 1-3

    30989 Gehrden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr Bürgerbüro zusätzlich (Raum 0.23/0.24, EG): Jeden 1. Sonnabend im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 05108 6404-199

    Telefon Festnetz: 05108 6404

    E-Mail: info@gehrden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de