Energieberatung
Beschreibung
Informationen und Hinweise zum Energiesparen erteilt die zuständige Stelle. Diese berät über vielfältige Einsparungsmöglichkeiten für die Bereiche Strom, Wasser und Heizung.
Die Energieberatung bietet die Wahl zwischen einer stationären Beratung in einer Beratungsstelle in der Nähe, einer telefonischen Kurzberatung oder einer kostenlosen Onlineberatung per E-Mail.
Hinweise für Wesermarsch: Erdwärmenutzung
Mollig warm und Geld gespart!
Immer weiter steigende Energiekosten in Deutschland machen alternative Energien interessanter. Zu diesen alternativen Energien zählt auch die Erdwärme. Die Nutzung dieser regenerativen Energie ist in der Wesermarsch sehr gefragt.
Die Nutzung der Erdwärme ist mittels einer Erdwärmeanlage möglich. Diese unterteilt sich in Erdwärmekollektoren und Erdwärmesonden. Bei Erdwärmekollektoren werden Kunststoffrohre in einer Tiefe von ca. 1,50 m in mehreren Kreisen im Erdreich verlegt. Im Gegensatz hierzu werden Erdwärmesonden (Schläuche) in vertikalen Bohrungen bis zu einer Tiefe von 100 m eingebaut. In den Rohren der Kollektoren bzw. Sonden zirkuliert ein Wasser-Glykol-Gemisch, mit der die Erdwärme zu der oberirdischen Erdwärmepumpe geleitet wird.
Durch die Herstellung und Nutzung der Erdwärmeanlage kann aber das Grundwasser verunreinigt werden, etwa durch die Bohrtätigkeit, die Verwendung von Spülzusätzen und den Wärmeentzug, aber auch das Auslaufen von Glykol. Die Bohrungen jeglicher Art sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Die Bohrarbeiten dürfen nur von zugelassenen Fachfirmen ausgeführt werden.
Bohrungen bis 100 m und weniger als 30 Kw Heizleistung werden im einfachen Verfahren genehmigt.
Für größere Anlagen ist ein umfangreiches Genehmigungsverfahren notwendig.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Verbraucherzentrale Energieberatung.
Hinweise für Wesermarsch: Erdwärmenutzung
Für Informationen aus dem Bereich Erdwärmenutzung im Landkreis Wesermarsch
ist der
Fachdienst 68 - Umwelt
- Untere Wasserbehörde-
Poggenburger Straße 15
6919 Brake
zuständig.
Bitte wenden Sie sich an die u. a. Ansprechpartner_in.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Wesermarsch: Erdwärmenutzung
ggf. Antrag Erdwärmenutzung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wesermarsch: Erdwärmenutzung
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Bundesberggesetz (BbergG)
- Lagerstättengesetz (LagerstG)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS-Nds.)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Die Internetseite der zuständigen Stelle bietet neben Informationen zu den örtlich zuständigen Ansprechpartnern auch Einzelheiten zur telefonischen Terminvergabe.
Hinweise für Wesermarsch: Erdwärmenutzung
Antragstellung und Genehmigung von der unteren Wasserbehörde müssen vor Baubeginn abgeschlossen sein.
Kosten
- Beratung in der Beratungsstelle: 5,00 Euro
- Telefonische Beratung: Kosten für das Telefongespräch
- Beratung per E-Mail: kostenfrei
Hinweise für Wesermarsch: Erdwärmenutzung
Die Kosten des Verfahrens (Gebühren und Auslagen) werden gemäß den §§ 1, 5, 9, 13 und 15 des Nieders. Verwaltungskostengesetzes in Verbindung mit § 1 Tarif Nr. 96.1.1 oder 96.2.3 der Allgemeinen Gebührenordnung festgesetzt.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Energieberatung der zuständigen Stelle wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012
Hinweise für Wesermarsch: Erdwärmenutzung
Fachlich freigegeben durch Erdwärmenutzung
Stichwörter
Nebenkosten senken, Energiekosten senken, Energie sparen