Elterngeld beantragen
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.
Beschreibung
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Hinweise für Delmenhorst: Elterngeld
Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat und welches nach der Geburt wegfällt.
Das Basis Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.
Bei Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet.
ElterngeldPlus wird für den doppelten Zeitraum in halber Summe gezahlt. Das bedeutet konkret, dass ein Basis-Elterngeld-Monat dann zwei ElterngeldPlus-Monaten entspricht.
Teilen sich die Eltern die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für zwei bis vier Monate zwischen 24 und 32 Wochenstunden, erhalten sie zudem Partnerschaftsbonus in Form von zwei bis vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen von beiden Elternteilen in zwei bis vier aufeinander folgenden Monaten erfüllt werden.
Wenn Sie alleinerziehend sind und 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten, können Sie das Angebot auch allein nutzen.
Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat und welches nach der Geburt wegfällt.
Das Basis Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.
Bei Bezug von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"), Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet.
ElterngeldPlus wird für den doppelten Zeitraum in halber Summe gezahlt. Das bedeutet konkret, dass ein Basis-Elterngeld-Monat dann zwei ElterngeldPlus-Monaten entsprechen.
Teilen sich die Eltern die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für zwei bis vier Monate zwischen 24 und 32 Wochenstunden, erhalten sie zudem Partnerschaftsbonus in Form von zwei bis vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen von beiden Elternteilen in zwei bis vier aufeinander folgenden Monaten erfüllt werden.
Wenn Sie alleinerziehend sind und 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten, können Sie das Angebot auch allein nutzen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den regionsangehörigen Gemeinden sowie in Einzelfällen (auf Antrag) bei großen selbstständigen Städten oder selbständigen Gemeinden, in welchen sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. In Fällen der Entsendung, Abordnung, Versetzung oder Abkommandierung ohne Wohnsitz in Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland oder dem Sitz der entsendenden Stelle.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Delmenhorst - Soziale Leistungen
Beschreibung
Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.
Adresse
Postanschrift
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14 bis 16 Uhr Mittwoch und Freitag: geschlossen oder nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: sozialeleistungen@delmenhorst.de
Internet
Formulare
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten bis zum 31.03.2024
Einheitlicher Elterngeldantrag, gültig für Geburten bis zum 31.03.2024
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2024
Einheitlicher Alterngeldantrag, gültig für Geburten ab dem 01.04.2024
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2025
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Wohnsitz im Ausland
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Wohnsitz im Ausland
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Staatsangehörigkeit
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Staatsangehörigkeit
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Einkünfte neben dem Elterngeld
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Einkünfte neben dem Elterngeld
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Datenschutz-Informationsblatt
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Datenschutz-Informationsblatt
Sonstige soziale Leistungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach Terminvereinbarung
Kontakt
Fax: 04221 99142210
E-Mail: sonstigesozialeleistungen@delmenhorst.de
E-Mail: rentenberatung@delmenhorst.de
E-Mail: elterngeld@delmenhorst.de
E-Mail: bafoeg@delmenhorst.de
Kontaktperson
Frau Wenke
Frau Deneke
Frau Littmann
Frau Wirtenberger
Frau Klapperich
Formulare
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten bis zum 31.03.2024
Einheitlicher Elterngeldantrag, gültig für Geburten bis zum 31.03.2024
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2024 bis zum 31.03.2025
Einheitlicher Elterngeldantrag, gültig für Geburten ab dem 01.04.2024 bis zum 31.03.2025
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2025
Einheitlicher Elterngeldantrag, gültig für Geburten ab dem 01.04.2025
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Wohnsitz im Ausland
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Wohnsitz im Ausland
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Staatsangehörigkeit
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Staatsangehörigkeit
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Einkünfte neben dem Elterngeld
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Einkünfte neben dem Elterngeld
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Datenschutz-Informationsblatt
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Datenschutz-Informationsblatt
Stichwörter
Rentenberatung, Schwerbehinderte, Ordnungswidrigkeiten Pflegeversicherung, Kriegsopferfürsorge, Elterngeld, BAföG
Stadtverwaltung Delmenhorst - Soziale Leistungen
Beschreibung
Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.
Adresse
Postanschrift
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail
Kontakt
E-Mail: sozialeleistungen@delmenhorst.de
Internet
Formulare
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten bis zum 31.03.2024
Einheitlicher Elterngeldantrag, gültig für Geburten bis zum 31.03.2024
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2024
Einheitlicher Alterngeldantrag, gültig für Geburten ab dem 01.04.2024
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2025
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Wohnsitz im Ausland
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Wohnsitz im Ausland
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Staatsangehörigkeit
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Staatsangehörigkeit
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Einkünfte neben dem Elterngeld
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Einkünfte neben dem Elterngeld
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Datenschutz-Informationsblatt
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Datenschutz-Informationsblatt
Stadtverwaltung Delmenhorst - Soziale Leistungen
Beschreibung
Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.
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Postanschrift
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail
Kontakt
E-Mail: sozialeleistungen@delmenhorst.de
Internet
Formulare
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten bis zum 31.03.2024
Einheitlicher Elterngeldantrag, gültig für Geburten bis zum 31.03.2024
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2024
Einheitlicher Alterngeldantrag, gültig für Geburten ab dem 01.04.2024
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2025
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Wohnsitz im Ausland
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Wohnsitz im Ausland
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Staatsangehörigkeit
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Staatsangehörigkeit
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Einkünfte neben dem Elterngeld
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Einkünfte neben dem Elterngeld
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Datenschutz-Informationsblatt
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Datenschutz-Informationsblatt
Soziale Leistungen
Beschreibung
Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail
Kontakt
E-Mail: sozialeleistungen@delmenhorst.de
Kontaktperson
Frau Wenke
Frau Deneke
Frau Littmann
Frau Wirtenberger
Formulare
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten bis zum 31.03.2024
Einheitlicher Elterngeldantrag, gültig für Geburten bis zum 31.03.2024
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2024
Einheitlicher Alterngeldantrag, gültig für Geburten ab dem 01.04.2024
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2025
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Wohnsitz im Ausland
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Wohnsitz im Ausland
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Staatsangehörigkeit
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Staatsangehörigkeit
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Einkünfte neben dem Elterngeld
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Einkünfte neben dem Elterngeld
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Datenschutz-Informationsblatt
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Datenschutz-Informationsblatt
Stichwörter
Sozialamt
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)
Gegebenenfalls weitere Unterlagen:
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel
- Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
- Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
- Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum
Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)
Voraussetzungen
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid. - Klage vor dem Sozialgericht
Verfahrensablauf
Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.
Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.
Fristen
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Bearbeitungsdauer
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 10.01.2023
Stichwörter
Partnermonate, Basis-Elterngeld, Erziehungsgeld, Partnerschaftsbonus, Bundeserziehungsgeld, Basis Elterngeld, Elterngeldantrag, Elternzeit, Parnterschaftsbonusmonate, Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Elterngeld beantragen