Elterngeld beantragen
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.
Beschreibung
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Hinweise für Wolfsburg: Bundeselterngeld (Stadt Wolfsburg)
Für Mütter und Väter, deren Kind ab 01.01.2007 geboren wurde
- ersetzt 65% des wegfallenden bereinigten Nettoeinkommens
- max. 1.800,00€ - mind. 300,00 € für Eltern, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren
- Regelzeit: 12 Monate
- Sonderfall: 14 Monate (wenn der andere Elternteil sein Einkommen mindert)
- Elterngeld wird frühestens ab Geburt und rückwirkend höchstens für die letzten 3 Lebensmonate gezahlt
- Elterngeld Plus gilt für Eltern, deren Kinder ab dem 01.07.2015 geboren sind
- Form des Elterngeldes, die Eltern mehr Wahlmöglichkeiten bei der Gestaltung der
Elternzeit samt finanzieller Absicherung bietet
- Berechnung des Elterngeld Plus entsprechend dem Basiselterngeld
Es kann Elterngeld oder Elterngeld Plus bezogen werden oder die Kombination der beiden Wahlmöglichkeiten.
Für Mütter und Väter, deren Kind ab 01.01.2007 geboren wurde
- ersetzt 65% des wegfallenden bereinigten Nettoeinkommens
- max. 1.800,00€ - mind. 300,00 € für Eltern, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren
- Regelzeit: 12 Monate
- Sonderfall: 14 Monate (wenn der andere Elternteil sein Einkommen mindert)
- Elterngeld wird frühestens ab Geburt und rückwirkend höchstens für die letzten 3 Lebensmonate gezahlt
- Elterngeld Plus gilt für Eltern, deren Kinder ab dem 01.07.2015 geboren sind
- Form des Elterngeldes, die Eltern mehr Wahlmöglichkeiten bei der Gestaltung der
Elternzeit samt finanzieller Absicherung bietet
- Berechnung des Elterngeld Plus entsprechend dem Basiselterngeld
Es kann Elterngeld oder Elterngeld Plus bezogen werden oder die Kombination der beiden Wahlmöglichkeiten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den regionsangehörigen Gemeinden sowie in Einzelfällen (auf Antrag) bei großen selbstständigen Städten oder selbständigen Gemeinden, in welchen sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. In Fällen der Entsendung, Abordnung, Versetzung oder Abkommandierung ohne Wohnsitz in Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland oder dem Sitz der entsendenden Stelle.
Ansprechpartner
Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Jugendamt - Kindertagesbetreuung
Adresse
Postanschrift
Postfach 100944
38409 Wolfsburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten einzelner Bereiche können abweichen. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr
Bankverbindung
Stadt Wolfsburg
Empfänger: Stadt Wolfsburg
IBAN: DE56 2695 1311 0025 6098 92
BIC: NOLADE21GFW
Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
Stadt Wolfsburg
Empfänger: Stadt Wolfsburg
IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00
BIC: GENODEF1WOB
Bankinstitut: Volksbank BraWO
Formulare
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten bis zum 31.03.2024
Einheitlicher Elterngeldantrag, gültig für Geburten bis zum 31.03.2024
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2024
Einheitlicher Alterngeldantrag, gültig für Geburten ab dem 01.04.2024
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)
Gegebenenfalls weitere Unterlagen:
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel
- Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
- Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
- Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum
Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.
Hinweise für Wolfsburg: Bundeselterngeld (Stadt Wolfsburg)
- Geburtsbescheinigung für Elterngeld
- Nachweis der Krankenkasse, wie lange Mutterschaftsgeld gezahlt wird oder ob kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht
- Bescheinigung des Arbeitgebers über die kalendertägliche Höhe und Dauer des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld
- Einkommensunterlagen aus den 12 Monaten vor dem Mutterschutz/bzw. vor der Geburt
- Bei Vätern Nachweis über die genehmigte Elternzeit
- Bei Selbständigen Steuerbescheid aus dem letzten Kalenderjahr bzw. Einnahmeüberschussrechnung
- evtl. Kopie des Aufenthaltstitels
- ausgefüllter Elterngeldantrag
- Geburtsbescheinigung für Elterngeld
- Nachweis der Krankenkasse, wie lange Mutterschaftsgeld gezahlt wird oder ob kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht
- Bescheinigung des Arbeitgebers über die kalendertägliche Höhe und Dauer des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld
- Einkommensunterlagen aus den 12 Monaten vor dem Mutterschutz/bzw. vor der Geburt
- Bei Vätern Nachweis über die genehmigte Elternzeit
- Bei Selbständigen Steuerbescheid aus dem letzten Kalenderjahr bzw. Einnahmeüberschussrechnung
- evtl. Kopie des Aufenthaltstitels
- ausgefüllter Elterngeldantrag
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)
Voraussetzungen
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
Hinweise für Wolfsburg: Bundeselterngeld (Stadt Wolfsburg)
- Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- Kind lebt mit im Haushalt
- dieses Kind wird selbst betreut und erzogen
- es wird keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt (nicht mehr als 30 Std. in der Woche)
- bei ausländischen Mitbürgern ist es abhängiung vom Aufenthaltstitel
- Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- Kind lebt mit im Haushalt
- dieses Kind wird selbst betreut und erzogen
- es wird keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt (nicht mehr als 30 Std. in der Woche)
- bei ausländischen Mitbürgern ist es abhängiung vom Aufenthaltstitel
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid. - Klage vor dem Sozialgericht
Verfahrensablauf
Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.
Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.
Fristen
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Hinweise für Wolfsburg: Bundeselterngeld (Stadt Wolfsburg)
- Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 12 Wochen bei Vollständigkeit aller vorliegenden Unterlagen betragen.
- Elterngeld wird frühestens ab Geburt und rückwirkend höchstens für die letzten 3 Lebensmonate gezahlt
- Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 12 Wochen bei Vollständigkeit aller vorliegenden Unterlagen betragen.
- Elterngeld wird frühestens ab Geburt und rückwirkend höchstens für die letzten 3 Lebensmonate gezahlt
Bearbeitungsdauer
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.
Hinweise für Wolfsburg: Bundeselterngeld (Stadt Wolfsburg)
Wenn das gemeinsame Einkommen 500.000 € bei Alleinerziehenden 250.000 € im Vorjahr übersteigt, besteht kein Anspruch auf Elterngeld.
Wenn das gemeinsame Einkommen 500.000 € bei Alleinerziehenden 250.000 € im Vorjahr übersteigt, besteht kein Anspruch auf Elterngeld.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 10.01.2023
Stichwörter
Partnermonate, Basis-Elterngeld, Erziehungsgeld, Partnerschaftsbonus, Bundeserziehungsgeld, Basis Elterngeld, Elterngeldantrag, Elternzeit, Parnterschaftsbonusmonate, Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Elterngeld beantragen