Einschulungsuntersuchung
Beschreibung
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen.
Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.
Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.
Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung wohnortnah in den Grundschulen durch. Die Einladung hierzu erfolgt über die Schule.
Hinweise für Wesermarsch: Einschulungsuntersuchung / Entwicklungsüberprüfung
Bei jedem schulpflichtigen Kind in der Wesermarsch wird vor der Einschulung der Entwicklungstand überprüft. In den Bereichen
- Wahrnehmung
- Kognition
- Arbeitsverhalten
- Sehen/Hören
- Sprache
- Motorik
lassen sich Aussagen treffen, ob das untersuchte Kind altersentsprechend entwickelt ist und aller Voraussicht nach später den Anforderungen des Schulalltags gewachsen ist. Für entwicklungsauffällige Kinder können so noch vor der Einschulung geeignete Behandlungs- oder Fördermaßnahmen eingeleitet werden, um Defizite auszugleichen oder zu vermindern.
Darüber hinaus gibt es auch für Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren die Möglichkeit sich kostenlos, unverbindlich und vertraulich von einem Arzt untersuchen zu lassen.
Informationen zur Jugendgesundheitsuntersuchung J1 erhalten Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Hinweise für Wesermarsch: Einschulungsuntersuchung / Entwicklungsüberprüfung
Bei jedem schulpflichtigen Kind in der Wesermarsch wird vor der Einschulung der Entwicklungstand überprüft. In den Bereichen
- Wahrnehmung
- Kognition
- Arbeitsverhalten
- Sehen/Hören
- Sprache
- Motorik
lassen sich Aussagen treffen, ob das untersuchte Kind altersentsprechend entwickelt ist und aller Voraussicht nach später den Anforderungen des Schulalltags gewachsen ist. Für entwicklungsauffällige Kinder können so noch vor der Einschulung geeignete Behandlungs- oder Fördermaßnahmen eingeleitet werden, um Defizite auszugleichen oder zu vermindern.
Darüber hinaus gibt es auch für Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren die Möglichkeit sich kostenlos, unverbindlich und vertraulich von einem Arzt untersuchen zu lassen.
Informationen zur Jugendgesundheitsuntersuchung J1 erhalten Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ärztin und dem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 53 - Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr   08:30-12:00 Uhr Mo - Do  14:00-15:30 Uhr und nach  Vereinbarung
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch
Empfänger: Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch
IBAN: DE17 2805 0100 0060 4005 79
BIC: SLZODE22
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg (LzO)
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Bemerkungen
Text aktualisiert am10.06.2011, nicht validiert: Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr gegeben werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
Einschulungsuntersuchung