Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung

    Beschreibung

    Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen.

    Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

    Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.

    Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.

    Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung wohnortnah in den Grundschulen durch. Die Einladung hierzu erfolgt über die Schule.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Schuleingangsuntersuchung

    Allgemeine Informationen

    Bei der ärztlichen Schuleingangsuntersuchung werden alle schulpflichtigen Kinder hinsichtlich der Anforderungen in der Schule begutachtet. Neben der körperlichen Untersuchung, die auch einen Seh- und Hörtest beinhaltet, wird die Entwicklung in den Bereichen Grob- und Feinmotorik, Sprache, Wahrnehmung und Kognition beurteilt sowie das Verhalten beobachtet. Der Impfausweis wird auf Vollständigkeit überprüft und gegebenenfalls Empfehlungen über noch ausstehende Schutzimpfungen gegeben. Die Untersuchung des Kindes soll helfen, Entwicklungsstörungen rechtzeitig zu erkennen und geeignete Behandlungs- und Fördermaßnahmen einzuleiten.

    Da die Schuleingangsuntersuchung einen gesamten Jahrgang von Kindern vollständig erfasst, gibt sie Aufschluss über den Gesundheitszustand und die gesundheitliche Versorgung unserer Kinder. Sie ermöglicht durch örtliche und landesweite Auswertung und Vergleiche die Feststellung bestimmter Krankheitshäufungen ebenso, wie das Erkennen von Unterschieden in der Versorgung.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Ärztin und dem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg - Kinder- und Jugendgesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 1 b

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-8642

    Fax: 0441 235-8620

    E-Mail: gesundheitsamt@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Der Fachdienst Kinder- und Jugendgesundheit der Stadt Oldenburg betreut und berät Kinder und Jugendliche beziehungsweise deren Eltern von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr. Er übernimmt Aufgaben in der Gesundheitsförderung, Gesundheitsvorsorge, Prävention und der gesundheitlichen Fürsorge für behinderte und benachteiligte Kinder. Dabei hat der Fachdienst Kinder- und Jugendgesundheit die Funktion einer Schnittstelle zwischen Medizin und Schul-, Jugend- und Sozialwesen.

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Bemerkungen

    Text aktualisiert am10.06.2011, nicht validiert: Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr gegeben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Einschulungsuntersuchung

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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