Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung

    Beschreibung

    Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen.

    Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

    Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.

    Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.

    Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung wohnortnah in den Grundschulen durch. Die Einladung hierzu erfolgt über die Schule.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Ärztin und dem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

    Ansprechpartner

    Landkreis Lüneburg - Fachdienst 53 Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Graalwall 4

    21335 Lüneburg

    Parkplätze

    • Frauenparkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 508  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Graalwall

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und nach Vereinbarung. Besondere Sprechzeiten für HIV-Beratung, Belehrung nach § 43 IfSG (Lebensmittelzeugnis), Beratung für Prostituierte und Beratung für Menschen mit Behinderung Die Impfberatung findet montags von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr ohne Anmeldung im Gesundheitsamt, Am Graalwall 4 in Lüneburg statt. Bitte bringen Sie Ihren Impfpass mit.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4131 26-1470

    Fax: +49 4131 26-1703

    E-Mail: gesundheitsamt@landkreis.lueneburg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Bemerkungen

    Text aktualisiert am10.06.2011, nicht validiert: Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr gegeben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Einschulungsuntersuchung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de