Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung

    Beschreibung

    Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen.

    Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

    Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.

    Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.

    Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung wohnortnah in den Grundschulen durch. Die Einladung hierzu erfolgt über die Schule.

    Hinweise für Nienburg (Weser): Einschulungsuntersuchung

    Allgemeine Informationen

    Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

    für die Buchung eines Termins zur Schuleingangsuntersuchung klicken Sie bitte auf die Postleitzahl Ihres Wohnortes.

    Bitte buchen Sie Ihren Termin erst dann, wenn Sie per Schreiben darum gebeten wurden.

    27318 - 27333

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    31547

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    31582

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    31592 - 31606

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    31608 - 31613

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    31618 - 31621

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    31622 - 31627

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    31628 - 31629

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    31632

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    31633

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    31634 - 31638

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    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Ärztin und dem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

    Ansprechpartner

    411 FD Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Triemerstraße 17

    31582 Nienburg (Weser)

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag und Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05021 967-930

    E-Mail: kinder-jugend@kreis-ni.de

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Bemerkungen

    Text aktualisiert am10.06.2011, nicht validiert: Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr gegeben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Einschulungsuntersuchung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de