Einschulungsuntersuchung
Beschreibung
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen.
Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.
Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.
Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung wohnortnah in den Grundschulen durch. Die Einladung hierzu erfolgt über die Schule.
Hinweise für Hameln-Pyrmont: Einschulungsuntersuchung
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die die Schulfähigkeit beeinflussen können.
Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Sie geben nur eine Empfehlung.
Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.
Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt durch. Sie erhalten dazu eine Einladung per Post.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ärztin und dem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Ansprechpartner
Für Emmerthal wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hameln-Pyrmont: Einschulungsuntersuchung
Welche Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie in der Einladung zur Schuleingangsuntersuchung.
Formulare
Hinweise für Hameln-Pyrmont: Einschulungsuntersuchung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hameln-Pyrmont: Einschulungsuntersuchung
§ 5 Niedersächsische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD)
§ 5 Niedersächsisches Schulgesetz (NSCHG)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hameln-Pyrmont: Einschulungsuntersuchung
Es sind keine Fristen zu beachten. Können die Termine nicht eingehalten werden, ist eine frühzeitige Mitteilung zu machen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Bemerkungen
Text aktualisiert am10.06.2011, nicht validiert: Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr gegeben werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
Einschulungsuntersuchung