Einschulungsuntersuchung
Beschreibung
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen.
Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.
Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.
Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung wohnortnah in den Grundschulen durch. Die Einladung hierzu erfolgt über die Schule.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ärztin und dem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Ansprechpartner
Fachdienst Gesundheitsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5171 4017051
Telefon Festnetz: +49 5171 4017001
Fax: +49 5171 4017731
E-Mail: gesundheit@landkreis-peine.de
Kontaktperson
Frau Sabine Meltzow
Hausanschrift
Fax: +49 5171 4017731
Telefon Festnetz: +49 5171 4015142
E-Mail: s.meltzow@landkreis-peine.de
Frau Bettina Kiessling-Klamka
Frau Elisabeth Kleineidam
Hausanschrift
Fax: +49 5171 4017731
Telefon Festnetz: +49 5171 4017034
E-Mail: e.kleineidam@landkreis-peine.de
Frau Petra Vogtherr
Hausanschrift
Fax: +49 5171 4017731
Telefon Festnetz: +49 5171 4015139
E-Mail: p.vogtherr@landkreis-peine.de
Frau Bettina Reusche
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5171 4015622
Fax: +49 5171 4017731
E-Mail: b.reusche@landkreis-peine.de
Frau Uta Wolters
Hausanschrift
Fax: +49 5171 4017731
Telefon Festnetz: +49 5171 4016003
E-Mail: u.wolters@landkreis-peine.de
Frau Jessica Trapp
Hausanschrift
Fax: +49 5171 4017731
Telefon Festnetz: +49 5171 4015141
E-Mail: j.trapp@landkreis-peine.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
Einschulungsuntersuchung