Einschulungsuntersuchung
Beschreibung
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen.
Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.
Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.
Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung wohnortnah in den Grundschulen durch. Die Einladung hierzu erfolgt über die Schule.
Hinweise für Northeim: Einschulungsuntersuchung
Durch die Schuleingangsuntersuchungen (SEU) können gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes festgestellt werden, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind. So kann eine rechtzeitige Beratung über mögliche Behandlungswege und Fördermaßnahmen erfolgen.
Die SEU umfasst die Beurteilung folgender Bereiche:
- Körperliche Entwicklung
- Seh- und Hörvermögen
- Sprachentwicklung
- Visuelle und auditive Wahrnehmungsfähigkeit
- Konzentration und Ausdauer
- Kognitive Fähigkeit
- Grob-, Fein- und Visumotorik
- Sozial-emotionale Entwicklung
- Impfstatus
Durch die Schuleingangsuntersuchungen (SEU) können gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes festgestellt werden, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind. So kann eine rechtzeitige Beratung über mögliche Behandlungswege und Fördermaßnahmen erfolgen.
Die SEU umfasst die Beurteilung folgender Bereiche:
- Körperliche Entwicklung
- Seh- und Hörvermögen
- Sprachentwicklung
- Visuelle und auditive Wahrnehmungsfähigkeit
- Konzentration und Ausdauer
- Kognitive Fähigkeit
- Grob-, Fein- und Visumotorik
- Sozial-emotionale Entwicklung
- Impfstatus
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ärztin und dem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Hinweise für Northeim: Einschulungsuntersuchung
Sollten Sie Fragen im Vorfeld, bei oder nach der Untersuchung haben, sprechen Sie uns jederzeit gerne an. Zum Team während der Untersuchungen gehören Sozialmedizinische Angestellte sowie Ärzte oder Ärztinnen des öffentlichen Gesundheitswesens (siehe Kontakte).
Sollten Sie Fragen im Vorfeld, bei oder nach der Untersuchung haben, sprechen Sie uns jederzeit gerne an. Zum Team während der Untersuchungen gehören Sozialmedizinische Angestellte sowie Ärzte oder Ärztinnen des öffentlichen Gesundheitswesens (siehe Kontakte).
Ansprechpartner
FB 16 - Gesundheitsdienste
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kreisverwaltung: Montag bis Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag: zusätzlich 14 - 16 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 05551 708-570
Kontaktperson
Frau Cuckson
Frau Häusler
Frau Hildebrandt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05551 708111
Frau Ritzke
Frau Julia Bruder
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Hinweise für Northeim: Einschulungsuntersuchung
Die Untersuchungen finden im Zeitraum von September bis Juni statt. Hierzu erhalten Sie von den Gesundheitsdiensten eine schriftliche Einladung. Untersucht wird in den Gesundheitsdiensten in der Hauptstelle Northeim sowie den Außenstellen Uslar, Einbeck und Bad Gandersheim.
Nach der Untersuchung erhalten Sie und die entsprechende Schule eine schriftliche Empfehlung mit schulrelevanten Inhalten. Die endgültige Entscheidung über die Einschulung oder ggfs. eine Rückstellung obliegt der Schule.
Die Untersuchungen finden im Zeitraum von September bis Juni statt. Hierzu erhalten Sie von den Gesundheitsdiensten eine schriftliche Einladung. Untersucht wird in den Gesundheitsdiensten in der Hauptstelle Northeim sowie den Außenstellen Uslar, Einbeck und Bad Gandersheim.
Nach der Untersuchung erhalten Sie und die entsprechende Schule eine schriftliche Empfehlung mit schulrelevanten Inhalten. Die endgültige Entscheidung über die Einschulung oder ggfs. eine Rückstellung obliegt der Schule.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Bemerkungen
Text aktualisiert am10.06.2011, nicht validiert: Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr gegeben werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
Einschulungsuntersuchung