Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung

    Beschreibung

    Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen.

    Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

    Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.

    Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.

    Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung wohnortnah in den Grundschulen durch. Die Einladung hierzu erfolgt über die Schule.

    Hinweise für Northeim: Einschulungsuntersuchung

    Allgemeine Informationen

    Durch die Schuleingangsuntersuchungen (SEU) können gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes festgestellt werden, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind. So kann eine rechtzeitige Beratung über mögliche Behandlungswege und Fördermaßnahmen erfolgen.

    Die SEU umfasst die Beurteilung folgender Bereiche:

    • Körperliche Entwicklung
    • Seh- und Hörvermögen
    • Sprachentwicklung
    • Visuelle und auditive Wahrnehmungsfähigkeit
    • Konzentration und Ausdauer
    • Kognitive Fähigkeit
    • Grob-, Fein- und Visumotorik
    • Sozial-emotionale Entwicklung
    • Impfstatus


    Allgemeine Informationen

    Durch die Schuleingangsuntersuchungen (SEU) können gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes festgestellt werden, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind. So kann eine rechtzeitige Beratung über mögliche Behandlungswege und Fördermaßnahmen erfolgen.

    Die SEU umfasst die Beurteilung folgender Bereiche:

    • Körperliche Entwicklung
    • Seh- und Hörvermögen
    • Sprachentwicklung
    • Visuelle und auditive Wahrnehmungsfähigkeit
    • Konzentration und Ausdauer
    • Kognitive Fähigkeit
    • Grob-, Fein- und Visumotorik
    • Sozial-emotionale Entwicklung
    • Impfstatus


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Ärztin und dem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

    Hinweise für Northeim: Einschulungsuntersuchung

    Sollten Sie Fragen im Vorfeld, bei oder nach der Untersuchung haben, sprechen Sie uns jederzeit gerne an. Zum Team während der Untersuchungen gehören Sozialmedizinische Angestellte sowie Ärzte oder Ärztinnen des öffentlichen Gesundheitswesens (siehe Kontakte).

    Sollten Sie Fragen im Vorfeld, bei oder nach der Untersuchung haben, sprechen Sie uns jederzeit gerne an. Zum Team während der Untersuchungen gehören Sozialmedizinische Angestellte sowie Ärzte oder Ärztinnen des öffentlichen Gesundheitswesens (siehe Kontakte).

    Ansprechpartner

    FB 16 - Gesundheitsdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Wolfshof 10

    37154 Northeim

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Kreisverwaltung: Montag bis Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag: zusätzlich 14 - 16 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05551 708-570

    E-Mail: gesundheitsdienste@landkreis-northeim.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Northeim)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Northeim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Northeim: Einschulungsuntersuchung

    Die Untersuchungen finden im Zeitraum von September bis Juni statt. Hierzu erhalten Sie von den Gesundheitsdiensten eine schriftliche Einladung. Untersucht wird in den Gesundheitsdiensten in der Hauptstelle Northeim sowie den Außenstellen Uslar, Einbeck und Bad Gandersheim.

    Nach der Untersuchung erhalten Sie und die entsprechende Schule eine schriftliche Empfehlung mit schulrelevanten Inhalten. Die endgültige Entscheidung über die Einschulung oder ggfs. eine Rückstellung obliegt der Schule.

    Die Untersuchungen finden im Zeitraum von September bis Juni statt. Hierzu erhalten Sie von den Gesundheitsdiensten eine schriftliche Einladung. Untersucht wird in den Gesundheitsdiensten in der Hauptstelle Northeim sowie den Außenstellen Uslar, Einbeck und Bad Gandersheim.

    Nach der Untersuchung erhalten Sie und die entsprechende Schule eine schriftliche Empfehlung mit schulrelevanten Inhalten. Die endgültige Entscheidung über die Einschulung oder ggfs. eine Rückstellung obliegt der Schule.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Text aktualisiert am10.06.2011, nicht validiert: Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr gegeben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Einschulungsuntersuchung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)