Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Beschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Landkreis Vechta - Amt für Ordnung und Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Außenbereich Haupteingang
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Mutter- und Kindparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kreishaus
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1353
49375 Vechta
Kontakt
Kontaktperson
Frau D'Amore
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Al-Az, Y
Fax: 04441 898-3630
Telefon Festnetz: 04441 898-1630
E-Mail: 1630@landkreis-vechta.de
Frau Fischer
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: F-L
Hausanschrift
49377 Vechta
Fax: 04441 898-3627
Telefon Festnetz: 04441 898-1627
E-Mail: 1627@landkreis-vechta.de
Frau Lindemann
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: B-E, W, X
Hausanschrift
49377 Vechta
Fax: 04441 898-3625
Telefon Festnetz: 04441 898-1625
E-Mail: 1625@landkreis-vechta.de
Herr Plump
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: M-R, T-V
Fax: 04441 898-3628
Telefon Festnetz: 04441 898-1628
E-Mail: 1628@landkreis-vechta.de
Frau Schwarzer
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Aa-Ak, S-Z
Fax: 04441 898-3624
Telefon Festnetz: 04441 898-1624
E-Mail: 1624@landkreis-vechta.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.12.2007
Stichwörter
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