Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Beschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Hinweise für Friesland: Einbürgerung
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Fachbereich Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Kontaktperson
Herr Bohlen
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz
- § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz
- § 10 ff. Staatsangehörigkeitsgesetz
- § 4 Staatsangehörigkeitsgesetz
Hinweise für Friesland: Einbürgerung
§§ 8, 9 und 10 ff. Staatsangehörigkeitsgesetz
Verfahrensablauf
Hinweise für Friesland: Einbürgerung
Zur ersten Überprüfung setzen Sie sich bitte mit dem Kollegen der Einbürgerungsbehörde in Verbindung. Er wird Ihnen die Voraussetzungen erklären, Sie beraten und Ihnen auf Wunsch einen Einbürgerungsantrag zusenden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Friesland: Einbürgerung
Die Bearbeitungsdauer ist von vielen Faktoren abhängig, so dass keine konkrte Angabe erfolgen kann.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Friesland: Einbürgerung
255,00 € für die Einbürgerung einer erwachsenen Person
51,00 € für miteingebürgerte minderjährige Kinder
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.12.2007
Stichwörter
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