Einbürgerung

    Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Beschreibung

    In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

    Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Lengerich

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstraße 15

    49838 Lengerich

    Öffnungszeiten

    Samtgemeindeverwaltung Mo-Fr: 08.00-12.00 Uhr Mo-Mi: 14.00-16.00 Uhr Do: 14.00-18.00 Uhr Bürgerbüro/Postagentur Mo-Fr: 08.00-12.30 Uhr Mo-Mi, Fr: 14.00-16.30 Uhr Do: 14.00-18.00 Uhr Sa: 08.30-10.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05904 9328-90

    Telefon Festnetz: 05904 9328-0

    E-Mail: info@lengerich-emsland.de

    Internet

    Bankverbindung

    Samtgemeinde Lengerich

    Empfänger: Samtgemeinde Lengerich

    IBAN: DE21 2806 9930 0000 6254 00

    BIC: GENODEF1LAG

    Bankinstitut: Volksbank Langen-Gersten

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Emsland - Fachbereich Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ordeniederung 1

    49716 Meppen

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Kreishaus
      Linie:
      • Bus: 993

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 15 62

    49705 Meppen

    Kontakt

    Fax: 05931 44-3621

    Telefon Festnetz: 05931 44-0

    E-Mail: landkreis@emsland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Lengerich - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstraße 15

    49838 Lengerich

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Samtgemeindeverwaltung Mo-Fr: 08.00-12.00 Uhr Mo-Mi: 14.00-16.00 Uhr Do: 14.00-18.00 Uhr Bürgerbüro/Postagentur Mo-Fr: 08.00-12.30 Uhr Mo-Mi, Fr: 14.00-16.30 Uhr Do: 14.00-18.00 Uhr Sa: 08.30-10.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05904 9328-0

    E-Mail: info@lengerich-emsland.de

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Samtgemeinde Lengerich

    Empfänger: Samtgemeinde Lengerich

    IBAN: DE21 2806 9930 0000 6254 00

    BIC: GENODEF1LAG

    Bankinstitut: Volksbank Langen-Gersten

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sprachtest, Integration, Wie werde ich Deutscher, Arbeiten, deutscher Staatsbürger, Deutsche, integrieren, Staatsangehörigkeit, Leben in Deutschland, Staatsbürgerschaft, Deutscher werden, Deutscher, Einbürgerungstest, deutscher Bürger, Deutschland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de