Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Beschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Lingen (Ems) - Standesamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 2060
49803 Lingen (Ems)
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkhaus am Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus am Rathaus
Anzahl: 156 Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Schröder
Fax: 0591 9144-346
Telefon Festnetz: 0591 9144-343(Auskunft, Beratung, Antragstellung nach vorheriger telefonischer Terminabsprache oder per Mail.)
E-Mail: s.schroeder@lingen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.12.2007
Stichwörter
Sprachtest, Integration, Wie werde ich Deutscher, Arbeiten, deutscher Staatsbürger, Deutsche, integrieren, Staatsangehörigkeit, Leben in Deutschland, Staatsbürgerschaft, Deutscher werden, Deutscher, Einbürgerungstest, deutscher Bürger, Deutschland