Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Beschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Stadt Wilhelmshaven - Ausländeramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 bis 12:30 Uhr Di. 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 bis 17:00 Uhr Fr. 08:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Fax: 04421 1641-3248
Telefon Festnetz: 04421 16-3240
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.12.2007
Stichwörter
Sprachtest, Leben in Deutschland, Wie werde ich Deutscher, Deutscher werden, Staatsangehörigkeit, Arbeiten, integrieren, Einbürgerungstest, Deutschland, deutscher Bürger, deutscher Staatsbürger, Staatsbürgerschaft, Deutscher, Integration, Deutsche