Einbürgerung

    Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Beschreibung

    In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

    Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Einbürgerung

    Der Einbürgerungsantrag ist persönlich beim Ordnungsamt des Landkreises Rotenburg (Wümme) einzureichen. Kinder über 16 Jahren stellen einen eigenen Antrag.

    Ansprechpartner

    Für Gyhum wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Einbürgerung

    Antragsformulare können Sie beim Ordnungsamt erhalten. Die Anforderung sollte persönlich oder fernmündlich erfolgen, um bereits im Vorgespräch eine Beratung zu ermöglichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Einbürgerung

    Aufgrund des hohen Antragsaufkommens betragen die Bearbeitungszeiten beim Landkreis Rotenburg (Wümme) für den Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit derzeit mind. 12 Monate. Für Vorsprachetermine zur Abgabe des Antrages oder für eine persönliche Beratung muss aktuell eine Wartezeit von 6-8 Wochen geplant werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sprachtest, Deutscher, Deutsche, deutscher Bürger, Leben in Deutschland, Wie werde ich Deutscher, Staatsangehörigkeit, Deutscher werden, Einbürgerungstest, Deutschland, integrieren, deutscher Staatsbürger, Integration, Staatsbürgerschaft, Arbeiten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English