Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Beschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Einbürgerung
Der Einbürgerungsantrag ist persönlich beim Ordnungsamt des Landkreises Rotenburg (Wümme) einzureichen. Kinder über 16 Jahren stellen einen eigenen Antrag.
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag : 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ahrens
Herr Meyer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04261 983-2312
Fax: 04261 983-2348
E-Mail: staatsangehoerigkeit@lk-row.de
Internet
Ordnungsamt - Dienststelle BRV
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontaktperson
Frau Kaehler
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Einbürgerung
Antragsformulare können Sie beim Ordnungsamt erhalten. Die Anforderung sollte persönlich oder fernmündlich erfolgen, um bereits im Vorgespräch eine Beratung zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Einbürgerung
Aufgrund des hohen Antragsaufkommens betragen die Bearbeitungszeiten beim Landkreis Rotenburg (Wümme) für den Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit derzeit mind. 12 Monate. Für Vorsprachetermine zur Abgabe des Antrages oder für eine persönliche Beratung muss aktuell eine Wartezeit von 6-8 Wochen geplant werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.12.2007
Stichwörter
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