Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Beschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Hinweise für Osterholz: Einbürgerung
Die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger setzt die soziale und wirtschaftliche Integration in Deutschland voraus.
Einbürgerungsvoraussetzungen sind u. a.:
- Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis
- seit 8 Jahren rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- dauerhaftes Aufenthaltsrecht
- ausreichende Deutschkenntnisse (telc Zertifikat B1)
- keine strafrechtlichen Verurteilungen
- Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
- Eigenständige Lebensunterhaltssicherung
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
- Kentnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Rechtsverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Sachgebiet Ausländerbehörde
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Waldeck
Telefon Festnetz: 04791 930-1871
Fax: 04791 930-1899
Frau Tietjen
Fax: 04791 930-1899
Telefon Festnetz: 04791 930-1872
Frau Lebiedzki
Fax: 04791 930-1899
Telefon Festnetz: 04791 930-1873
Frau Knop
Fax: 04791 930-1899
Telefon Festnetz: 04791 930-1874
Frau Ullerich
Fax: 04791 930-1899
Telefon Festnetz: 04791 930-1875
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Osterholz: Einbürgerung
Wir beraten Sie gerne über Ihre individuellen Voraussetzungen und welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Beratungstermin.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Osterholz: Einbürgerung
Die Einbürgerung für eine einzelne Person ab 16 Jahre kostet 255 Euro. Eine Miteinbürgerung minderjähriger Kinder kostet 51 Euro pro Person. Bereits bei Antragstellung ist ein Gebührenvorschuss zu leisten.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Osterholz: Einbürgerung
Wegen der im Einzelfall zu beachtenden (Ausnahme-) Regelungen lassen Sie sich im Vorfeld beraten. Da die Beratung einige Zeit in Anspruch nehmen wird, vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.12.2007
Stichwörter
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