Einbürgerung

    Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Beschreibung

    In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

    Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

    Hinweise für Osterholz: Einbürgerung

    Allgemeine Informationen

    Die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger setzt die soziale und wirtschaftliche Integration in Deutschland voraus.

    Einbürgerungsvoraussetzungen sind u. a.:

    • Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis
    • seit 8 Jahren rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
    • dauerhaftes Aufenthaltsrecht
    • ausreichende Deutschkenntnisse (telc Zertifikat B1)
    • keine strafrechtlichen Verurteilungen
    • Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
    • Eigenständige Lebensunterhaltssicherung
    • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
    • Kentnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Rechtsverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Osterholzer Straße 23

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 930-1820

    Fax: 04791 930-1899

    E-Mail: ordnungsamt@landkreis-osterholz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Osterholz: Einbürgerung

    Wir beraten Sie gerne über Ihre individuellen Voraussetzungen und welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Beratungstermin.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Osterholz: Einbürgerung

    Die Einbürgerung für eine einzelne Person ab 16 Jahre kostet 255 Euro. Eine Miteinbürgerung minderjähriger Kinder kostet 51 Euro pro Person. Bereits bei Antragstellung ist ein Gebührenvorschuss zu leisten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Osterholz: Einbürgerung

    Wegen der im Einzelfall zu beachtenden (Ausnahme-) Regelungen lassen Sie sich im Vorfeld beraten. Da die Beratung einige Zeit in Anspruch nehmen wird, vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sprachtest, Deutscher, Deutsche, deutscher Bürger, Leben in Deutschland, Wie werde ich Deutscher, Staatsangehörigkeit, Deutscher werden, Einbürgerungstest, Deutschland, integrieren, deutscher Staatsbürger, Integration, Staatsbürgerschaft, Arbeiten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English