Einbürgerung

    Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Beschreibung

    In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

    Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

    Hinweise für Harburg: Einbürgerungen

    Allgemeine Informationen

    Grundsätzliche Informationen hierzu finden Sie im Internetauftritt des Bundesministerium des Inneren und für Heimat unter: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html

    Ein telefonisches Beratungsgespräch mit einer der nebenstehenden Ansprechpersonen ist in jedem Fall sinnvoll.

    Information zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes:

    Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist am 19.01.2024 im Bundestag beschlossen worden.

    Wesentliche Inhalte sind:

    Verkürzung des erforderlichen rechtmäßigen Aufenthalts von 8 auf 5 Jahren.

    Die bisherige Staatsbürgerschaft muss nicht mehr aufgegeben werden.

    Eine Einbürgerung bei Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung ist nur noch in selten Ausnahmefällen möglich.

    Das Gesetz tritt am 27.06.2024 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie in dem Artikel "Anreize schaffen für Integration" unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/einwanderungsland/staatsangehoerigkeitsrecht.html;jsessionid=81FE5F9B4F2AC4395A726C5C691E1BD4.live862

    Inhaber einer Einbürgerungszusicherung werden dann von der Einbürgerungsbehörde informiert und können unter Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit eingebürgert werden. Auch die Personen, die sich bereits bei der Einbürgerungsbehörde erkundigt haben und dort Ihre Kontaktdaten hinterlegt haben, werden benachrichtigt.

    Eingebürgerte Personen, die eine Auflage erhalten haben, Ihre bisherige Staatsbürgerschaft nachträglich aufzugeben, sind von der Verpflichtung befreit.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Ordnung und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-Somnitz-Ring 13

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Besuchszeiten nach Terminabsprache: Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr Terminvereinbarungen bitte von Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-0

    Fax: +49 4171 63612

    E-Mail: 39@lkharburg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sprachtest, Leben in Deutschland, Wie werde ich Deutscher, Deutscher werden, Staatsangehörigkeit, Arbeiten, integrieren, Einbürgerungstest, Deutschland, deutscher Bürger, deutscher Staatsbürger, Staatsbürgerschaft, Deutscher, Integration, Deutsche

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de