Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Beschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Hinweise für Diepholz: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Wichtiger Hinweis:
Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzesentwurf für ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz angekündigt. Eine Ressortabstimmung auf Bundesebene und Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag stehen noch aus. Einbürgerungen erfolgen weiterhin gemäß den aktuell gültigen Vorschriften.
Der Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsbehörde sind keine Details des Gesetzesentwurfes bekannt. Wir können daher im Rahmen der Beratungstätigkeit keine Auskünfte zu den zukünftig möglicherweise geltenden Einbürgerungsvoraussetzungen geben. Von Anfragen, die sich auf die angekündigte Gesetzesänderung beziehen, bitten wir daher abzusehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Für Bahrenborstel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Diepholz: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Die Einbürgerung für eine einzelne Person kostet 255,00 Euro, die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder kostet 51,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Diepholz: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
- Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsberechtigung?
- Sie haben seit acht Jahren Ihren rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland?
- Sie sind nicht vorbestraft?
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert?
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse?
- Sie sind bereit Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben?
- Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland?
Wenn Sie diese Punkte bejahen können, und Sie Interesse an einer weitergehenden Beratung haben, können Sie direkt bei der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter in einem unverbindlichen persönlichen Gespräch die Einzelheiten klären, da es in vielen Bereichen Ausnahmen gibt, die hier nicht alle aufgeführt werden können. Die Beratung ist immer kostenlos.
Weitere Informationen
Hinweise für Diepholz: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.12.2007
Stichwörter
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