Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Beschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Hinweise für Diepholz: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit fünf Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Hinweise für Diepholz: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Wenn Sie Ihren tatsächlichen gewöhnlichen Wohnsitz im Landkreis Diepholz haben, ist die Staatsangehörigkeitsbehörde des Landkreises Diepholz für die Bearbeitung des Einbürgerungsantrages zuständig.
Ansprechpartner
Fachdienst 32 Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05441 976-0
Fax: 05441 976-4932
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Diepholz: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Im Rahmen der Einbürgerung sind Sie zur aktiven Mitwirkung verpflichtet. Sofern Unterlagen von Ihnen gefordert werden, sind diese von Ihnen zu beschaffen. Sollten die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Frist ohne Begründung nicht vorliegen, kann der Antrag auf Einbürgerung wegen mangelnder Mitwirkung abgelehnt werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Diepholz: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Die Einbürgerung für eine einzelne Person kostet 255,00 Euro, die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder kostet 51,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Diepholz: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
- Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsberechtigung?
- Sie können Ihre Identität anhand eines Heimatpasses nachweisen?
- Sie haben seit fünf Jahren Ihren rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland?
- Sie sind nicht vorbestraft?
- Ihr Lebensunterhalt ist ohne Bezug von SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII Leistungen gesichert?
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse?
- Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland und zu Deutschlands besonderer historischer Verantwortung aufgrund der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft?
Wenn Sie diese Punkte bejahen können, und Sie Interesse an der Einbürgerung haben, dann können Sie mit dem unverbindlichen Quick-Check prüfen, ob die Einbürgerungsvoraussetzungen bei Ihnen vorliegen. Anschließend können Sie das Antragsformular für die Einbürgerung herunterladen.
Hier geht es zum Quickcheck:
Sie können sich auch für eine unverbindliche Beratung direkt an die für Sie zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter wenden und ggfs. Einzelheiten klären, da es in vielen Bereichen Ausnahmen gibt, die hier nicht alle aufgeführt werden können. Die Beratung ist immer kostenlos.
Weitere Informationen
Hinweise für Diepholz: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.12.2007
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