Einbürgerung

    Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Beschreibung

    In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

    Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

    Hinweise für Diepholz: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Allgemeine Informationen

    Wichtiger Hinweis:

    Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzesentwurf für ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz angekündigt. Eine Ressortabstimmung auf Bundesebene und Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag stehen noch aus. Einbürgerungen erfolgen weiterhin gemäß den aktuell gültigen Vorschriften.

    Der Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsbehörde sind keine Details des Gesetzesentwurfes bekannt. Wir können daher im Rahmen der Beratungstätigkeit keine Auskünfte zu den zukünftig möglicherweise geltenden Einbürgerungsvoraussetzungen geben. Von Anfragen, die sich auf die angekündigte Gesetzesänderung beziehen, bitten wir daher abzusehen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Barnstorf (Kreis Diepholz, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Diepholz: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Die Einbürgerung für eine einzelne Person kostet 255,00 Euro, die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder kostet 51,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Diepholz: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Wenn Sie diese Punkte bejahen können, und Sie Interesse an einer weitergehenden Beratung haben, können Sie direkt bei der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter in einem unverbindlichen persönlichen Gespräch die Einzelheiten klären, da es in vielen Bereichen Ausnahmen gibt, die hier nicht alle aufgeführt werden können. Die Beratung ist immer kostenlos.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Diepholz: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sprachtest, Leben in Deutschland, Wie werde ich Deutscher, Deutscher werden, Staatsangehörigkeit, Arbeiten, integrieren, Einbürgerungstest, Deutschland, deutscher Bürger, deutscher Staatsbürger, Staatsbürgerschaft, Deutscher, Integration, Deutsche

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de